Saarland mit Werbeverbot für Non-Food-Artikel
Einzelhändler, die trotz Öffnung aktiv für Artikel werben, die nicht der täglichen Grundversorgung dienen – also auch Bücher –, müssen im Saarland ab 22. Februar ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro zahlen. Der Ministerrat hat das Werbeverbot nun beschlossen.