Click & Collect im Lockdown

Sachsen erlaubt Abholung wieder

9. Februar 2021
Redaktion Börsenblatt

Ab 15. Februar dürfen Händler in Sachsen den click & collect-Service im Lockdown anbieten – das war bislang untersagt. Online oder telefonisch bestellte Ware darf dann vor Ort im Geschäft abgeholt werden.

Das müsse allerdings unter Beachtung strenger Regeln erfolgen, heißt es in einer Pressemitteilung des Landes Sachsen dazu. Das habe das sächsische Kabinett auf seiner Sitzung am 9. Februar beschlossen. Grundlage seien die weiter sinkenden Inzidenzwerte im Freistaat. Damit erlaubt Sachsen als letztes Bundesland den Click & Collect-Service wieder.

Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig sagt: "Ich bin sehr froh, dass wir diese Entscheidung heute treffen konnten. Es ist mir absolut bewusst, dass die Öffnung dieses Verkaufskanals für die lokalen Händler immens wichtig ist. Deshalb habe ich mich auch dafür eingesetzt und bitte Sie: Unterstützen Sie Ihre lokalen Händler!"

In Sachsen, das lange Zeit die höchste Corona-Inzidenz im Bundesgebiet hatte, habe bisher die Befürchtung überwogen, dass es bei Abholservices zu mehr Begegnungen und Kontakten oder gar Schlangenbildung kommt. Mit den niedrigeren Ansteckungszahlen sei die Nachverfolgung der Kontaktpersonen durch die Gesundheitsämter besser möglich und das sei die Voraussetzung für das Abholen bestellter Ware in Geschäften.

Dafür werde die Sächsische Corona-Schutzverordnung angepasst, die am 15. Februar in Kraft tritt.

  • Damit dürfen die von der Schließung betroffenen Geschäfte jetzt auch zur Abholung von bestellter Ware öffnen und unter Einhaltung besonderer Hygienevorschriften.
  • Diese Waren müssen vorab telefonisch oder über Onlineangebote angeboten werden.
  • Die Abholung vorbestellter Waren sollte idealerweise unter freiem Himmel, an der Außentür oder über ein Fenster erfolgen.
  • Auch Drive-in sei denkbar, wenn die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen.
  • Bei der Abholung in Ladengeschäften in Passagen oder Einkaufscentern sollte die Terminvergabe in gestaffelten Zeitfenstern erfolgen.
  • Alternativ sei ein Warteschlangenmanagement notwendig, zum Beispiel mit der Einrichtung von Warteplätzen, Hinweisschildern etc., welches alle Punkte der Abstands- und Hygienemaßnahmen beinhaltet. Es muss sichergestellt sein, dass eine Ansammlung von Kunden vermieden wird.
  • Verkaufspersonal und Kunden müssen außerdem eine FFP2-Schutzmaske oder medizinische Maske tragen, wie sie generell beim Einkaufen und im ÖPNV seit 28. Januar in Sachsen verpflichtend sind.
  • Der Bezahlvorgang sollte kontaktlos erfolgen, zum Beispiel im Voraus, auf Rechnung oder online.