Auch ein Schutz vor bösen Überraschungen
Werfen Sie doch mal wieder einen Blick in die Verkehrsordnung. Denn dort sind die wichtigsten Handelsbräuche der Branche zusammengefasst. Aber was passiert, wenn vertraglich etwas anderes vereinbart wurde? Damit befasst sich Christina Schorling, Juristin in der Rechtsabteilung des Börsenvereins, im dritten und letzten Teil der Serie.