Musikverlage erleiden substanzielle Einnahmeverluste
Das Kammergericht Berlin hat gestern in einem Berufungsverfahren entschieden, dass die Verwertungsgesellschaft GEMA ab dem Jahr 2010 nicht berechtigt ist, die den Urhebern zustehenden Vergütungsanteile um Verlegeranteile zu kürzen. Da GEMA-Ausschüttungen bei Musikverlagen in der Regel 20 Prozent und mehr des Umsatzes ausmachen, könnte dieses Urteil erhebliche wirtschaftliche Folgen für die Unternehmen haben.