Klage gegen Open-Access-Satzung

Konstanzer Hochschullehrer ziehen vor Gericht

24. November 2016
Redaktion Börsenblatt
17 Hochschullehrer der Universität Konstanz haben beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim eine Normenkontrollklage gegen die Open-Access-Satzung der Universität eingereicht.

Wie die Hochschule selbst mitteilt, sähen die Wissenschaftler in der Praxis der Universität, ihre Wissenschaftler zur Nutzung des Rechts auf Zweitveröffentlichung zu verpflichten, einen Verstoß gegen das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz).

Zum Hintergrund:
Die Universität Konstanz hatte am 10. Dezember 2015 eine "Satzung zur Ausübung des wissenschaftlichen Zweit­veröffentlichungsrechts" in Kraft gesetzt, die ihre Wissenschaftler dazu verpflichtet hatte, das sogenannte Recht auf Zweitveröffentlichung wahrzunehmen: Sämtliche wissenschaftlichen Beiträge, die in Zeitschriften veröffentlicht werden und die mindestens zur Hälfte aus öffent­lichen Mitteln finanziert sind, sollten der Satzung zufolge ein Jahr nach der Erstpublikation der Öffentlichkeit frei zur Verfügung gestellt und über den Konstanzer Publikationsserver KOPS öffentlich und kostenlos zugänglich gemacht werden.

Ulrich Rüdiger, Rektor der Uni Konstanz, begrüßt, dass der juristische Sachverhalt jetzt geklärt wird. Die rechtliche Prüfung sei eine "entscheidende Weichenstellung" für Open Access in der Wissenschaft.