Bund führt Honoraruntergrenzen für kulturgeförderte Tätigkeiten ein
Professionelle, freie Kreativschaffende, darunter auch Schriftsteller:innen, sollen fairer bezahlt werden. Deshalb führt der Bund zum 1. Juli Honoraruntergrenzen für Tätigkeiten ein, bei denen der Finanzierungsanteil des Bundesressorts für Kultur und Medien 50 Prozent übersteigt.