Demnach werden bis zu 10 Milliarden Euro an Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen ausgeschüttet.
„Ein schneller Start der Auszahlung ist für viele Soloselbständige und kleine Unternehmen überlebenswichtig. Daher haben wir uns auf ein Verfahren der Abschlagszahlung verständigt. Die Antragstellung ist ab der letzten November-Woche 2020 möglich. Erste Abschlagszahlungen werden ebenfalls noch im November starten“, so Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.
So soll das Verfahren ablaufen:
- Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.
- Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
- Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtlich, so das BMWi am 25. November).
- Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen sollen noch Ende November erfolgen.
- Die Antragstellung soll „einfach und unbürokratisch“ sein. Um Missbrauch vorzubeugen werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.