Kulturstaatsministerin Claudia Roth hat am Dienstagvormittag im Bundeskanzleramt den Verbänden und Gewerkschaften ihre Pläne zur Aufnahme von Honoraruntergrenzen in den Bestimmungen der Kulturförderung der BKM vorgestellt.
Für professionelle, freie Kreative in den Sparten Darstellende Kunst, Bildende Kunst, Wort, Musik und kulturelle Bildung soll es eine garantierte Mindestvergütung geben, wenn sie für geförderte Empfänger:innen bestimmte Tätigkeiten auf Honorarbasis ausführen.
Die Verpflichtung betrifft alle Förderungen, bei denen der Finanzierungsanteil des Bundesressorts für Kultur und Medien 50 Prozent übersteigt und wird ab sofort Bestandteil der zu erlassenden Bescheide. Zum 1. Juli 2024 wird sie grundsätzlich verbindlich. Maßstab für die einzuhaltenden Honoraruntergrenzen sind die entsprechenden bundesweiten Empfehlungen der jeweils einschlägigen Berufs- und Fachverbände. Für die Buchbranche zuständig ist etwa der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller in ver.di, dem auch der Übersetzerverband VdÜ angehört, und der sich für jene Honoraruntergrenzen eingesetzt hatte.
Für eine faire Entlohnung von Schriftsteller:innen hat der VS in ver.di das sogenannte Basishonorar-Modell entwickelt. Die Honorare berechnen sich etwa aus dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes, Arbeitszeit und unternehmerischer Kalkulation. Mehr dazu auf der Website des Verbands.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth zu den Honoraruntergrenzen: „Das Einkommensniveau vieler freier Künstlerinnen und Künstler ist nach wie vor erschreckend niedrig. Das belegt nicht zuletzt die aktuelle Studie des Deutschen Kulturrates. Als Kulturstaatsministerin ist es mir ein Herzensanliegen, dass künstlerische und kreative Arbeit angesichts ihres hohen gesellschaftlichen Stellenwerts auch angemessen vergütet wird. Die öffentliche Kulturförderung steht hierbei in besonderer Verantwortung mit gutem Beispiel voranzugehen und verbindliche Mindestvergütungsstandards einzufordern.“
In genannter Studie „Baustelle Geschlechtergerechtigkeit. Datenreport zur wirtschaftlichen und sozialen Lage im Arbeitsmarkt Kultur“ hatte der Deutscher Kulturrat aufgezeigt, dass ein großer Teil der freien, professionellen Künstler:innen in Deutschland nach wie vor unterdurchschnittlich geringe Einkommen erzielt. Diese Einkommenssituation zieht Folgeprobleme, insbesondere bei der sozialen Absicherung, nach sich.
Mit der Einführung förderbezogener Honorarmindestanforderungen setze die Staatsministerin ein zentrales Vorhaben im Kulturkapitel des Koalitionsvertrages um, heißt es in der Pressemitteilung.