Wirtschaftshilfen im Lockdown Light

Solo-Selbstständige mit einbezogen

30. Oktober 2020
Redaktion Börsenblatt

Bundeswirtschaftsminister Altmaier und Bundesfinanzminister Scholz haben gestern auf einer Pressekonferenz die neuen Wirtschaftshilfen für den Teil-Lockdown präsentiert – einbezogen in das Paket sind auch betroffene Solo-Selbstständige.

Im Zuge des Teil-Lockdowns vom 2. November bis zum Monatsende kommt es für bestimmte Branchen zu temporären Schließungen. Viele der betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen seien trotz staatlicher Hilfen noch wirtschaftlich geschwächt in Folge der Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung im Frühjahr, heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung des Bundesfinanz- und des Bundeswirtschaftsministeriums. Deshalb werde der Bund sie schnell und umfangreich unterstützen.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz wird zitiert: "Wir stehen Unternehmen, Selbständigen und Beschäftigten zur Seite. Gerade die besonders gebeutelten Branchen werden wir mit aller Kraft unterstützen." Und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier ergänzt: "Wir lassen in dieser ernsten Lage unsere Unternehmen und ihre Beschäftigen nicht allein, sondern erweitern nochmals unsere Hilfsangebote für die betroffenen Selbständigen, Unternehmen und Einrichtungen." Man müsse alles tun, um die Substanz der Wirtschaft zu erhalten.

Diese Maßnahmen soll es geben:

Ausfallzahlungen für temporäre Schließungen:

  • Hierbei handele es sich um einen "Sonderfall der Überbrückungshilfen", so Bundeswirtschaftsminister Altmaier. Zur Verfügung stehe eine außerordentliche Wirtschaftshilfe mit einem Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden Euro für den Monat November. Finanziert werden könne diese aus den bestehenden Mitteln, die für Corona-Hilfsprogramme vorgesehen sind. 
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, denen aufgrund der staatlichen Anordnung das Geschäft untersagt wird beziehungsweise aufgrund bestehender Anordnung bereits untersagt ist.
  • Unterstützungsmaßnahmen für diejenigen, die indirekt, aber in vergleichbarer Weise durch die Anordnungen betroffenen sind, werden zeitnah geklärt, so die beiden Bundesminister.
  • Die Wirtschaftshilfe soll als einmalige Kostenpauschale ausbezahlt werden – "einfach und unbürokratisch". Dabei gehe es insbesondere um die Fixkosten, die trotz der temporären Schließung anfallen. Um das Verfahren so einfach wie möglich zu halten, werden diese Kosten über den Umsatz angenähert. Bezugspunkt sei der durchschnittliche wöchentliche Umsatz im November 2019.
  • Der Erstattungsbetrag betrage 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes für Unternehmen bis 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Fixkosten werden also pauschaliert. Dabei gebe das Beihilferecht der Europäischen Union bestimmte Grenzen vor. Daher würden die entsprechenden Prozentsätze für größere Unternehmen nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben der EU ermittelt. Hier könne es bis zu 70 Prozent geben. Bei ganz großen Unternehmungen könne es zu Anpassungen kommen.
  • Die gewährte außerordentliche Wirtschaftshilfe wird mit bereits erhaltenen staatlichen Leistungen für den Zeitraum, wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld (der staatliche Anteil) oder Überbrückungshilfe, oder mit eventuell späteren Leistungen aus der Überbrückungshilfe verrechnet.
  • Junge Unternehmen werden ebenfalls unterstützt: Für nach November 2019 gegründete Unternehmen wird der Vergleich mit den Umsätzen von Oktober 2020 herangezogen.
  • Solos-Selbstständige haben ein Wahlrecht: sie können als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen monatlichen Vorjahresumsatz 2019 (oder den Durchschnitt mehrerer Monate) zugrunde legen.
  • Die Bundesregierung arbeite daran, die Beantragung und effiziente Bearbeitung der Hilfen so schnell wie möglich durchführbar zu machen. Daher werde auch die Möglichkeit einer Abschlagszahlung geprüft. Damit könne der Zeitraum bis zur Anpassung der IT-Plattform (was einige Tage dauern könne) überbrückt werden, so Altmaier.
  • Die Anträge sollen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden können (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de).

KfW-Schnellkredit auch für Solo-Selbstständige

Gleichzeitig werde interessierten kleinen Unternehmen eine zusätzliche Hilfe über Kreditprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verfügung gestellt. Der KfW-Schnellkredit habe sich als wichtige Stütze für den deutschen Mittelstand in der Corona-Krise bewährt. Er soll nun auch für Solos-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten offenstehen.

Über die Hausbanken können die Unternehmen diese KfW-Schnellkredite mit einer Höhe von bis zu 300.000 Euro beantragen, abhängig vom im Jahre 2019 erzielten Umsatz. Der Bund übernehme dafür das vollständige Risiko und stelle die Hausbanken von der Haftung frei.

Überbrückungshilfen verlängert

Die Überbrückungshilfen werden an die veränderte Situation angepasst. Die Überbrückungshilfe werde dabei für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 (= Überbrückungshilfe III) verlängert und die Konditionen verbessert. Denn es sei zu erwarten, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Dies betreffe etwa den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft. An den Details würden das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Hochdruck arbeiten.