Die Antragstellung für Soloselbständige, die als natürliche Personen selbständig tätig sind, startet am 16. Februar. Anträge können ab sofort über ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden.
Antragstellungen für Soloselbständige, die als Personen- oder Kapitalgesellschaften organisiert sind, starten in Kürze.
Die Neustarthilfe wird wie die anderen Zuwendungen aus der Überbrückungshilfe als steuerbarer Zuschuss gewährt und nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Weitere Details der Neustarthilfe, zum Beispiel zur Anrechenbarkeit von Einnahmen und Umsätzen, werden in den FAQs erläutert.