Während der Verhandlungsphase bedarf es von Seiten der Verkäuferin und von Seiten des Käufers viel Geduld und Fingerspitzengefühls. Dieser Zeitraum birgt zudem viel Konfliktpotential. Ein wesentliches Thema dabei ist der Kaufpreis, weshalb Sie frühzeitig darauf zu sprechen kommen sollten.
Frage: Wann sprechen wir eigentlich konkret über den Kaufpreis?
Praxisbeispiel: Verlegerin und Kaufinteressent, ebenfalls Verleger, kennen sich seit Jahren von Branchentreffen. Der Kaufinteressent hat Einsicht ins Exposé genommen. Beim persönlichen Erstgespräch, es sind sogar führende Mitarbeitende beider Seiten anwesend, versichern sich alle der gegenseitigen Sympathie. Es wird über vieles gesprochen, auch über Details, aber mit keinem Wort über die im Unternehmensexposé formulierte Kaufpreiserwartung. Verkäuferin und Interessent geben sich so, als wäre dies lediglich eine Formsache, die bei der anschließenden Due-Diligence-Prüfung nur noch zu bestätigen sei. Die Verlegerin führt den Kaufinteressenten vor der Verabschiedung sogar noch durch die Verlagsräume und stellt ihn den Mitarbeitenden vor. Die gewünschten Prüfunterlagen werden übergeben und vereinbart, in vier Wochen wieder miteinander zu sprechen. Die Zeit verstreicht, die Verlegerin fragt nach, bekommt aber nur ausweichende Antworten. Mittlerweile sind zwei Monate ohne weitere Fragen und konkretes Kaufangebot vergangen. Beim wiederholten Nachfragen gibt der Kaufinteressent zu erkennen, dass die Kaufpreiserwartung weit über seiner Vorstellung liegt und es darüber hinaus grundsätzliche Bedenken im Führungskreis aufgekommen seien. – Daraufhin stellt die Verkäuferin die Gespräche verärgert ein.
Um von Anfang an Missverständnisse zu vermeiden und keine Zeit zu vertun, sprechen Verkäuferin und Erwerbsinteressent am besten gleich zu Beginn der Verhandlungsphase über den Kaufpreis. Dass die im Exposé genannte Summe die Verhandlungsbasis und noch nicht den endgültigen Kaufpreis darstellt, sollte auch der Verkäuferin klar sein.