So sind insbesondere bei der Übertragung von Personen- und Handelsgesellschaften die Rechtsform des Unternehmens und ihre in den Gesellschaftsverträgen niedergeschriebenen Nachfolgeklauseln zu beachten. Bei der Übertragung von Einzelunternehmen, die durch einen privatschriftlichen Vertrag erfolgt, greifen, sofern keine Immobilien im Einzelunternehmen vorhanden sind, die Regelungen im Handelsgesetzbuch.
Auch sollten die steuerrechtlichen Folgen vor einer Schenkung geprüft werden, denn grundsätzlich fällt eine Schenkungssteuer an. Vermögenswerte in Höhe von 500.000 € an Ehegatten und 400.000 € an Kinder können schenkungssteuerfrei übertragen werden. Zudem können alle zehn Jahre die Freibeträge bei Schenkungen im Familienkreis genutzt werden.
Auch kann ein Unternehmen steuerfrei an die nächste Generation weitergegeben werden, wenn produktives Betriebsvermögen übertragen und bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden. Dabei kommt es auf die Anzahl der Arbeitnehmer, die Lohnsummen und die Dauer der Fortführung des Unternehmens nach Übertragung an.