Die Erklärung von Wallenfels und Russ im Wortlaut:
"Uns liegt eine Abmahnung des für die Genossenschaft eBuch tätigen Rechtsanwalts Ehrlinger vor. Angegriffen wird eine kleine Buchhandlung in Lübeck, weil sie im Rahmen eines 'Advents-Gewinnspiels' Bücher verlost. Im Schreiben des eBuch-Anwalts heißt es, dies sei ein unzulässiges Verschenken preisgebundener Bücher.
Wir weisen mit Nachdruck darauf hin, dass diese Behauptung des eBuch-Anwalts falsch ist. Buchgeschenke verstoßen nicht gegen die Preisbindung, schon gar nicht im Rahmen einer Verlosung.
eBuch selbst hat sich im April beim Kammergericht Berlin eine Niederlage eingehandelt, als man vergeblich versuchte, Buchgeschenke entgegen den Interessen der Branche verbieten zu lassen (Az. 5 W 73/16). Das Kammergericht hat Buchgeschenke in dieser Entscheidung ausdrücklich für rechtmäßig erklärt und den eBuch-Anwälten mangelnde Berücksichtigung des Gesetzestextes angelastet, so Wallenfels und Russ.
Es ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar, dass eBuch kleine Buchhandlungen in voller Kenntnis dieser Rechtsprechung angreift. Geradezu zynisch ist die Behauptung des eBuch-Anwalts in seinem Abmahnschreiben, er nehme 'die Interessen des deutschen Buchhandels auf dem Gebiet der Preisbindung wahr'."
Dieter Wallenfels
Prof. Dr. Christian Russ
Preisbindungstreuhänder der Buchverlage
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mindestens mit dem vorletzten Absatz Ihres Kommentars haben Sie sich souverän an die Spitze der postfaktischen Bewegung gesetzt. Auch wenn so etwas für Sie schwer vorstellbar sein mag: Wir haben die Pressemitteilung nicht gebracht, weil wir nach deren Lektüre in der Redaktion der Ansicht waren, sie enthalte nichts Neues. Offenbar haben die Kollegen bei Buchreport und Buchmarkt die Sache ähnlich beurteilt und auch nichts dazu publiziert. Im Rahmen Ihrer düsteren Vermutungen über die Herren Sprang und Russ läge ja die Schlussfolgerung nahe, dass deren starker Arm - horribile dictu - bis hin ins niederrheinische Ilverich und gar ins westfälische Dortmund reicht. Das geneigte Publikum mag und wird sich selbst ein Urteil bilden. Ich möchte hier nur die Fußnote anfügen, dass wir beim Börsenblatt weder mit Herrn Sprang noch mit Herrn Russ Rücksprache über Ihre PM gehalten, sondern selbst entschieden haben. Unsere Entscheidung mag richtig oder falsch gewesen sein (anderes Thema), jedenfalls ging ihr keine Verschwörung voraus.
Mit besten Grüßen, Torsten Casimir
Ein wirklich unwürdiges Schauspiel, bei dem sich die Protagonisten doch als Retter des zivilisierten Abendlandes aufspielen, nimmt seine Fortsetzung.
https://www.boersenblatt.net/artikel-interview_mit_ebuch-vorstand_lorenz_borsche_zur__illuminati_-aktion.1097519.html
https://www.boersenblatt.net/artikel-_illuminati_-aktion.1118683.html
1. Herr RA Erlinger war bei der mündlichen Verhandlung des Landgerichts Weiden am 23.05.2016 nicht anwesend. Wie er zu seiner Aussage kommt "Sie haben die Werbung in der mündlichen Verhandlung als zulässig verteidigt, ohne zu sagen, dass Sie als Buchhändler zur selben Zeit genauso geworben haben." bleibt sein Geheimnis.
2. Details zur Urteilsfindung unterliegen der Verschwiegenheitspflicht eines Handelsrichters. Bei der öffentlichen, mündlichen Verhandlung wurde jedoch an vier Beispielen aus unserer Buchhandlung die Klageproblematik erläutert (u. a. 978-3-8094-3267-8). Die Behauptung von RA Ehrlinger ist daher unwahr.
3. Im Endurteil des Landgerichts Weiden vom 13.06.2016, das Herrn Ehrlinger sehr wahrscheinlich vorliegt, ist eine ausführliche Begründung nachzulesen. Ich bin gerne behilflich beim Aktenzeichen.
4. Jetzt ist es für unsere Seite gut. Wir kümmern uns um unsere Kunden und nicht um die Führungscrew einer wildgewordenen Genossenschaft und deren juristischen Beistand.
Nicht alles, was die Vorstandschaft beschließt und tut, findet das gemeine Fußvolk gut oder befürwortet es hundertprozentig.
also keine Absprache, ist doch gut. Verständnisfrage: Warum sollte eine Absprache zwischen Vertretern des Börsenvereins, dessen offizielles Amtsblatt Sie betreiben, und Ihnen in irgendeiner Form eine "Verschwörung" darstellen, wie Sie insinuieren? Sie reden doch sicher sehr oft mit Herrn Sprang, so wie Sie resp. Ihre Redakteure vor einer Veröffentlichung auch mit deren Autoren zu kommunizieren pflegen, etwa damit - journalistische Sorgfalt in der Recherche - Belege und Schriftstücke nachgereicht werden; so ist es ja auch bei uns am Freitag voriger Woche gewesen. Und mehr noch: in einigen Fällen geben Sie der betroffenen Gegenseite gleich eine Gelegenheit zur Stellungnahme (uns eher nicht ;-). Sie sehen, es gab plausible Gründe für meine Vermutung, aber da steht Ihr Wort und das soll gelten.
Dann versuchen wir uns mal an den Fakten und Ihrer Begründung der Nichtveröffentlichung. Es gibt eine durch mehrere Gerichtsurteile belegte Rechtsprechung, daß bestimmte Formen der Werbung für preisgebundene Bücher unzulässig und mit dem BuchPRG nicht vereinbar sind. Unter anderem die Werbung mit "Nur 9,95€". Das hat das BBL auch mal veröffentlicht, aber entweder lesen die Verlage das BBL nicht, oder Ihre Warnung war nicht nachdrücklich genug, denn manche drucken fröhlich weiterhin solche unzulässige "NUR"-Werbung aufs Buch oder versehen die Bücher mit entsprechenden Aufklebern. Haben die Preisbindungstreuhänder der Verlage, Russ & Wallenfels, ihre Mandantschaft - also die Verlage - entsprechend nachdrücklich informiert? Ich wage das stark zu bezweifeln. Wäre das ein Topthema im BBL gewesen nach dem Motto: "Die Preisbindungstreuhänder warnen: NUR-Aufkleber sind verboten? Liebe Verlage, bitte lasst das." Ja, da bin ich mir sicher, mehr noch, es hätte eine solche TOP-Meldung sein MÜSSEN. Schliesslich sind davon alle Mitglieder des BÖV betroffen, ob Verlage oder Buchhandlungen.
Anstatt aber pflichtgemäß zu verhindern, daß Schaden entsteht, haben Russ & Wallenfels u.a. eine Mitgliedsbuchhandlung des Börsenvereins kostenpflichtig abgemahnt (Sie wissen ja: es gibt hunderte von Doppelmitgliedschaften). Und nun waren hunderte von Buchhändlern gezwungen, die lästigen Aufkleber abzuknibbeln oder die Eindrucke zu überkleben, um der Gefahr einer kostenpflichtigen Abmahnung durch Russ und Wallenfels zu entgehen. Und Sie, der Chefredakteur des Börsenblatts, das jedes Mitglied automatisch bezieht, wollen der Gemeinde weismachen, dieses seltsame und böswillige Racheschauschpiel zu Gunsten eines von Herrn Russ vertretenen und bei Buchhändlern nicht wohl beleumdeten Versandbuchhändlers sei absolut keine Nachricht wert?
Aber wenn derselbe Herr Russ ein Schreiben, das erklärt keine Abmahnung zu sein und das mit keinerlei Kosten oder Folgen für den Empfänger verbunden ist, zu einer gaaanz schlimmen Abmahnung umdefiniert, vor der man die Branche dringend warnen müsse, das bekommt sofort den Status einer Topmeldung?
Wie, lieber Herr Casimir, wollen Sie das Ihren zahlenden Mitgliedern erklären? Da, wo ein finanzielles Risiko für Ihre Mitglieder besteht, da warnen Sie nicht, da wo keines besteht, aber doch? Und das sei, sagen Sie, eine eventuell vielleicht mögliche Fehlentscheidung? Wie glaubwürdig, finden Sie, ist das?
Sehr belustigend ist natürlich Ihr Ausflug in den Branchenblätterwald - aber auch aufschlussreich. Dort finden wir nämlich des Drudels Kern und sogar die Bestätigung dafür, daß es gar keiner Absprache bedurfte, denn es zeichnet sich folgendes Muster ab: Für den Börsenverein unangenehme Nachrichten, wie unsere Pressemeldung, drucken Sie nur, wenn Sie - weil die anderen Blätter es gebracht haben - sich dazu gezwungen sehen, aber was der eBuch schadet, wird ohne Rücksprache und ohne auf die Veröffentlichung durch die Konkurrenz zu warten, sofort veröffentlicht. Wenn das die (in)offizielle Linie des Börsenvereins sein sollte, dann macht das Ihre Behauptung, es habe gar keine Absprache gegeben, Sie hätten das selbst so entschieden, tatsächlich glaubwürdig.
Aber leider macht es für die Mitglieder des Börsenvereins die Sache nicht leichter. Wenn sie - horrible dictu! - auch Mitglied in der eBuch sind (offenbar eine terroristische Vereinigung?) werden sie mit Abmahnungen bedroht und der Verein hält es noch nicht mal für nötig, in seinem Amtsblatt davor zu warnen, ja er unterdrückt sogar eine ihm zugeschickte Warnung.
Einige Mitglieder haben uns gebeten, uns doch mit Sprang/Russ/Wallenfels zusammenzusetzen und uns "zu einigen", das müsse doch unter vernünftigen Leuten möglich sein. Die verstehen aber jetzt, daß es auf Ihrer Seite gar kein Bedürfnis danach gibt, dazu ist zu offentlich, mit welchen Mitteln die eBuch desavouiert werden soll. Und daß es dafür noch nicht mal einer Absprache bedurfte, ist das QED dazu.
Die eBuch kämpft für die Erhaltung und die Einhaltung der Preisbindung, unsere Mitglieder fordern uns regelmäßig dazu auf, weil der Börsenverein es ihrer Meinung nach nicht ausreichend tut. Die lästige Verlagsaufkleber-Geschichte liefert dazu einen feinen Beweis. Aber das war schon in den frühen 2000er Jahren so, als amazon regelmäßig mit falschen Preisen geworben hat und Herr Sprang auf meine Frage hin von keiner nennenswert kostenpflichtigen Abmahnung gegen amazon berichten konnte.
Die eBuch kämpft vornehmlich gegen irreführende Werbung, häufig in Nebenmärkten (Supermarkketten) etc., von denen manche, als Konsequenz, den Verkauf von Büchern eingestellt haben. Davon profitieren alle richtigen Buchhändler. Aber wir kämpfen eben auch gegen Versandbuchhändler wie die Rhenania, die sich ebenfalls irreführender Prospektwerbung bedient, um sich einen unfairen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Herr Russ aber kämpft für die besagte Rhenania gegen stationäre Buchhändler, die nichts für die vermaledeiten Verlagsaufkleber können.
Wenn man jetzt bedenkt, daß die stationären Buchhandlungen zahlenmäßig immer noch die größte Gruppe der Mitglieder des Börsenvereins sind und einen Löwenanteil der Beiträge zahlen, dann bleibt von Ihrer Begründung, der ganze Vorgang sei nichts Neues und keine Nachricht für das Amtsblatt gewesen, nur ein Scherbenhaufen.
Sie haben schon wesentlich konziser argumentiert, lieber CAS. Aber elegant war Ihr kurzes Epistel schon, das muss ich neidvoll anerkennen ;-)
LG LB
Und ich stimme Herrn Borsche zu: RA Russ lügt, wenn er meint, dass das Schreiben von RA Ehrlinger eine Abmahnung gewesen sei. Das war alles andere als eine Abmahnung. Das war ein sehr freundliches Schreiben, dem man die Unsicherheit über die Rechtslage sehr deutlich ansieht. Am Geschwurbel von RA Russ kann man sehen, wie er sich windet, um die verdrehte Wahrheit (Lüge) als korrekt darzustellen. Und das will ein Preisbindungstreuhänder sein? Wieviele Buchhändler hat denn die Kanzlei Wallenfels schon abgemahnt? Wieviel Geld bekommt die Kanzlei denn vom Börsenverein? Wie abhängig ist Wallenfels vom Börsenverein? Wie oft hat Wallenfels denn mal die Verlage abgemahnt? Oder werden die geschont? Ich meine nur: Wenn man RA Ehrlinger und eBuch entsprechende Fragen stellt, dann doch erst mal auch denjenigen, die seit viel längerer Zeit in diesem Gebiet tätig sind!
Und zu diesem Handelsrichter und Buchhändler Martin Stangl kann ich nur sagen: peinlich, peinlich - der Mann hätte nicht nur anstandshalber, sondern auch qua Gesetz gar nicht an solch einem Fall mitwirken dürfen. Ich verstehe den Vorsitzenden Richter auch gar nicht. Spätestens der hätte einen anderen Handelsrichter benennen müssen. Nun ist es geschehen, nun gut, das OLG Nürnberg hat ja dem oberpfälzischen Gekungel offensichtlich einen Riegel vorgeschoben. Besonders peinlich und traurig für die deutsche Justiz (und für Herrn Stangl) ist ja nun noch, dass sich dieser unsägliche Handelsrichter auch noch in diese Diskussion einmischt und öffentlich über einen von ihm mitentschiedenen Fall diskutiert (sic!!!). Unabhängig davon, wieviel er von "seinem" Urteil profitieren wollte (wegen OLG Entscheidung ja offenbar erfolglos) , hat er sich damit endgültig von seinem ehrenamtlichen Richterstuhl katapultiert. Ich hoffe, dass RA Ehrlinger diese Posts hier der Gerichtsverwaltung in Weiden übergibt. Sonst müssen das andere tun! Oder nein, besser noch: Herr Stangl, seien Sie jetzt mal anständig und hören Sie auf, hier mitzudiskutieren (das ist Ihnen qua Gesetz untersagt!!!), und reichen Sie diese Posts hier selbst bei der Gerichtsverwaltung ein. Oder legen Sie Ihr Ehrenamt sofort nieder!
nur kurz um der Vollständigkeit willen: Die mündliche Verhandlung beim Landgericht Weiden i. d. OPf. nahm ein anwaltlicher Mitarbeiter wahr und berichtete, dass Sie sich in der mündlichen Verhandlung als Buchhändler zu erkennen gegeben und die „nur“-Werbung für preisgebundene Bücher als zulässig verteidigt hätten. Dies entsprecht den Urteilsgründen.
Es wäre fair und als Handelsrichter korrekt gewesen dem Gericht und den Parteien offenzulegen, dass Sie selbst so werben und deshalb ein eigenes Interesse an einer Legimitierung der Werbung durch eine Zurückweisung der Klage hatten.
Ich verbinde damit freilich keinen persönlichen Vorwurf. Da Sie aber an einer Zurückweisung der Klage mitgewirkt haben, hätten sich die Parteien eine Instanz und deren Kosten sparen können.
Ich möchte dies nur richtigstellen, damit hier in den Kommentaren kein falscher Eindruck entsteht.
Denn bereits die Pressemeldung von Wallenfels/Russ war eine persönliche Belastung für mich, weil nahezu sämtliche Aussagen falsch waren. So etwas war ich in meiner nun siebzehnjährigen Berufspraxis bislang nicht gewohnt, das hat es noch nicht gegeben.
Frohe Weihnachten und ein glückliches Jahr 2017!
Peter Ehrlinger
Rechtsanwalt
Preisbindungstreuhänder
Nun aber soll es damit zu diesem Thema auch gut sein, allen Buchhändlern und Verlegern seien fröhliche und erholsame Feiertage gewünscht,
Beste Grüße, Lorenz Borsche
2. Im Endurteil vom 13.06.2016 wurde meine Rolle als Handelsrichter ausführlich thematisiert.
3. Dem Gericht bzw. einem der Richter "eigenes Interesse" zu unterstellen würde diesem Rechtsanwalt vor Gericht eine heftige Reaktion einbringen. Das traut er sich nicht. Zu Recht.
4. Das Gericht hat die Aufgabe ohne Ansehen der Person neutral zu urteilen. Dem sind wir ohne Zweifel nachgekommen.
5. "Einen Handelsrichter persönlich mehrfach öffentlich mit absoluten Unwahrheiten zu attaktieren ist unständig, Herr "Preisbindungstreuhänder"!"
Alles Weitere unterliegt der Schweigepflicht.