Preisbindungstreuhänder warnen

"Vorsicht: eBuch mahnt rechtmäßige Buchgeschenke ab"

14. Dezember 2016
Redaktion Börsenblatt
Die Preisbindungstreuhänder der Buchverlage, Dieter Wallenfels und Christian Russ, warnen in einer aktuellen Presseerklärung vor Ihrer Ansicht nach rechtswidrigen Abmahnungen der Genossenschaft eBuch, die gesetzlich erlaubte Buchgeschenke betreffen.

Die Erklärung von Wallenfels und Russ im Wortlaut:

"Uns liegt eine Abmahnung des für die Genossenschaft eBuch tätigen Rechtsanwalts Ehrlinger vor. Angegriffen wird eine kleine Buchhandlung in Lübeck, weil sie im Rahmen eines 'Advents-Gewinnspiels' Bücher verlost. Im Schreiben des eBuch-Anwalts heißt es, dies sei ein unzulässiges Verschenken preisgebundener Bücher.

Wir weisen mit Nachdruck darauf hin, dass diese Behauptung des eBuch-Anwalts falsch ist. Buchgeschenke verstoßen nicht gegen die Preisbindung, schon gar nicht im Rahmen einer Verlosung.

eBuch selbst hat sich im April beim Kammergericht Berlin eine Niederlage eingehandelt, als man vergeblich versuchte, Buchgeschenke entgegen den Interessen der Branche verbieten zu lassen (Az. 5 W 73/16). Das Kammergericht hat Buchgeschenke in dieser Entscheidung ausdrücklich für rechtmäßig erklärt und den eBuch-Anwälten mangelnde Berücksichtigung des Gesetzestextes angelastet, so Wallenfels und Russ.

Es ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar, dass eBuch kleine Buchhandlungen in voller Kenntnis dieser Rechtsprechung angreift. Geradezu zynisch ist die Behauptung des eBuch-Anwalts in seinem Abmahnschreiben, er nehme 'die Interessen des deutschen Buchhandels auf dem Gebiet der Preisbindung wahr'."

Dieter Wallenfels
Prof. Dr. Christian Russ
Preisbindungstreuhänder der Buchverlage