Corona-Pandemie: Beschluss von Bund und Ländern

Großveranstaltungen bleiben bis Ende Oktober verboten

18. Juni 2020
Redaktion Börsenblatt

Großveranstaltungen sollen mindestens bis Ende Oktober 2020 nicht stattfinden. Darauf haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bei ihrem Treffen am 17. Juni geeinigt. Messen sind davon nicht betroffen.

Betroffen sind von der Verlängerung des Verbots (das bisher bis zum 31. August lief) Großveranstaltungen, "bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist", so die offzielle Mitteilung zun den Beschlüssen des Treffens vom 17. Juni im Kanzlermat. Versammlungen würden zwar grundrechtlich einen besonders verbürgten Schutz genießen; angesichts der bei Menschenansammlungen vorhandenen Infektionsgefahren sei aber auch großes Augenmerk auf das Vorliegen geeigneter Schutz- und Hygienekonzepte und deren Einhaltung zu legen, heißt es weiter.

Gemeint sind mit den Großveranstaltungen etwa Volks-, Straßen- und Schützenfeste sowie Kirmes-Veranstaltungen, so der Verband der deutschen  Messewirtschaft AUMA in einer separaten Mitteilung. Für Messen gelte diese Vereinbarung zu Groveranstaltungen nicht. Das hätten Bund und Länder bereits am 6. Mai festgelegt. Außerdem wurde damals geregelt, dass ab sofort die Bundesländer in eigener Verantwortung über die Zulassung von Messen entscheiden und entsprechende Durchführungsbestimmungen zu den Abstands- und Hygieneregeln erlassen könnten. In vielen Fällen sei das bereits geschehen. Messen werden in Deutschland nach bisherigen Planungen der Veranstalter ab September wieder stattfinden, so AUMA.

Der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose bekräftigten am 18. Juni auf einer Pressekonferenz, dass die Frankfurter Buchmesse nach Willen der Hessischen Landesregierung im Oktober stattfinden solle. Für die Durchführung der Frankfurter Buchmesse 2020 gelte die Vereinbarung von Bund und Ländern vom 6. Mai 2020, betonen auch sie..

Weitere Beschlüsse von Bund und Ländern (in Auswahl):

  • Bürgerinnen und Bürger haben weiter grundsätzlich einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. In bestimmten öffentlichen Bereichen bleibt die Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht, verstärkte Hygienemaßnahmen bleiben bestehen. Ebenso das Instrument der Kontaktbeschränkungen. Wo die Möglichkeit besteht, sollen Zusammenkünfte vorzugsweise im Freien abgehalten werden..  
  • Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsident*innen rufen dazu auf, die neue Corona-Warn-App zu nutzen.
  • Kitas und Schulen: Die Länder streben an, bei gleichbleibend positivem Infektionsgeschehen spätestens nach den Sommerferien in den schulischen Regelbetrieb auf der Grundlage von Schutz- und Hygienekonzepten zurückzukehren. Zeitnah soll auch von der Notbetreuung zu einem möglichst vollständigen Regelbetrieb der Kinderbetreuungsangebote zurückgekehrt werden.
  • Private Reisen und Besuche: Durch die Lockerungsmaßnahmen wurden und werden private und touristische Reisen schrittweise wieder möglich, so das Papier. So sei unter anderem der touristische Reisebusverkehr in den meisten Ländern wieder erlaubt. Die Länder wollen die dafür erforderliche Schutzmaßnahmen bundeseinheitlich wie im öffentlichen Personenverkehr angleichen. Im Falle noch unterschiedlicher Anforderungen sei Transitverkehr erlaubt. Bei Pausen (etwa auf Rastplätzen) gelten die Hygieneregelungen des jeweiligen Landes.
  • Umsatzsteuer: Die Senkung der Umsatzsteuer von 19 Prozent auf 16 Prozent und von 7 Prozent auf 5 Prozent für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 sei ein wichtiges konjunkturpolitisches Signal zur Stärkung der Binnennachfrage, so Bund und Länder. Der Bund sagt zu, daraus resultierende Steuerausfälle der Länder und Kommunen zu übernehmen. Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird erhöht. Damit die Entlastung in diesem Jahr bei der Lohnsteuer unbürokratisch wirken kann, streben die Länder an, den Erhöhungsbetrag ohne Antrag der Alleinerziehenden in ELSTAM einzutragen.
  • Für das Überbrückungshilfeprogramms für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten, hat der Bund für die Monate Juni bis August 2020 in Höhe von bis zu 25 Milliarden Euro beschlossen. Bund und Länder streben den kurzfristigen Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung an, damit diese Überbrückungshilfen so schnell wie möglich beantragt und ausgezahlt werden können. Die Antragstellung soll nur digital erfolgen können und verpflichtend über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer abgewickelt werden. Die Länder wollen die zügige Bearbeitung und Auszahlung sicherstellen.

Die Pressekonferenz im Anschluss an das Treffen im Kanzleramt kann auf der Website der Bundesregierung im Wortlaut nachgelesen werden.