Betroffen sind von der Verlängerung des Verbots (das bisher bis zum 31. August lief) Großveranstaltungen, "bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist", so die offzielle Mitteilung zun den Beschlüssen des Treffens vom 17. Juni im Kanzlermat. Versammlungen würden zwar grundrechtlich einen besonders verbürgten Schutz genießen; angesichts der bei Menschenansammlungen vorhandenen Infektionsgefahren sei aber auch großes Augenmerk auf das Vorliegen geeigneter Schutz- und Hygienekonzepte und deren Einhaltung zu legen, heißt es weiter.
Gemeint sind mit den Großveranstaltungen etwa Volks-, Straßen- und Schützenfeste sowie Kirmes-Veranstaltungen, so der Verband der deutschen Messewirtschaft AUMA in einer separaten Mitteilung. Für Messen gelte diese Vereinbarung zu Groveranstaltungen nicht. Das hätten Bund und Länder bereits am 6. Mai festgelegt. Außerdem wurde damals geregelt, dass ab sofort die Bundesländer in eigener Verantwortung über die Zulassung von Messen entscheiden und entsprechende Durchführungsbestimmungen zu den Abstands- und Hygieneregeln erlassen könnten. In vielen Fällen sei das bereits geschehen. Messen werden in Deutschland nach bisherigen Planungen der Veranstalter ab September wieder stattfinden, so AUMA.
Der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose bekräftigten am 18. Juni auf einer Pressekonferenz, dass die Frankfurter Buchmesse nach Willen der Hessischen Landesregierung im Oktober stattfinden solle. Für die Durchführung der Frankfurter Buchmesse 2020 gelte die Vereinbarung von Bund und Ländern vom 6. Mai 2020, betonen auch sie..