Buchhandlungen

Ab heute für den KulturPass registrieren

17. Mai 2023
Redaktion Börsenblatt

Ab dem 17. Mai können sich Buchhandlungen für den KulturPass registrieren, um so vom 100 Millionen Euro schweren Budget zu profitieren. Das müssen Buchhandlungen beachten, um von den 750.000 potenziellen Kund:innen zu profitieren.

Bildmarke der Kulturpass-App

Mit dem KulturPass erhalten alle 18-jährigen mit Wohnsitz in Deutschland in diesem Jahr ein Guthaben von 200 Euro, das sie für kulturelle Zwecke ausgeben können. Darunter zählen selbstverständlich auch Bücher. „Das sind 750.000 potenzielle Kund:innen“, so Kyra Dreher, Geschäftsführerin für Fachschüsse im Börsenverein auf der ersten Jahrestagung von IGUS und LG Buch nach der Pandemie. „Macht unbedingt mit“, appellierte auch IGUS-Sprecherkreis-Vorsitzende Iris Hunscheid.

„Der KulturPass ist eine große Chance für die gesamte Kulturszene, gerade auch in ländlichen Gebieten abseits der großen Metropolen", erklärt Kulturstaatsministerin Claudia Roth in einer Pressemitteilung. "Nach der entbehrungsreichen Corona-Zeit können Kulturanbieterinnen und -anbieter nun durch den KulturPass ein junges Publikum vor Ort gewinnen und langfristig an sich binden. Jetzt kommt es nur darauf an, dass diese Chance auch genutzt wird. Damit die Jugendlichen beim Start der App in etwa vier Wochen ein möglichst vielfältiges Angebot vorfinden, rufe ich alle Kulturanbieterinnen – und anbieter dazu auf, beim KulturPass mitzumachen.“

Das muss der Buchhandel bei der Registrierung beachten:

  • Ob Theater, Museum oder Sortiment: Lokale Kulturanbieter müssen sich vorab auf der Plattform kulturpass.de registrieren (Start: 17. Mai, 15 Uhr).
  • Notwendig ist ein organisationsbezogenes Elster-Zertifikat (kein personenbezogenes!). Teilweise können das Steuerbüros übernehmen. „Wichtig ist: Buchhandlungen müssen als inländische Betriebsstätte zertifiziert sein“, so Kyra Dreher.
  • Neben Büchern (das VLB ist eingebunden) können Sortimente Lesungen und kulturelle Veranstaltungen anbieten.
  • Schulbücher, E-Books und Kalender bleiben als Produkte außen vor, Streamingdienste, Onlineplattformen und große Verkaufsplattformen als Anbieter ebenfalls.
  • Die KulturPass-App zeigt den 18-Jährigen die nächste Buchhandlung in ihrer Umgebung an. Sie können Titel ­bestellen, müssen zum Abholen aber in die Buchhandlung kommen, ein Versand ist ausgeschlossen.

Am 25. Mai bietet der Börsenverein außerdem ein Info-Webinar zum KulturPass an. Dorr wird der Registrierungsprozess ausführlich erklärt und alle Fragen beantwortet: Info-Webinar KulturPass: Wie beteilige ich mich als Buchhandlung?