Es ist zunächst wichtig, dass uns allen bewusst ist, warum wir die Konditionenschere schließen müssen. Die »innere« Preisbindung ist eng mit der »äußeren«, also der im Verhältnis zu Endkund:innen, verbunden. Auch sie dient dem Erhalt einer lebendigen Buchhandels- und Verlagslandschaft und einem vielfältigen Buchangebot. Und wir sollten nicht als Branche selbst eines unserer höchsten Güter, die Buchpreisbindung, aushöhlen.
Absatz 1 des Paragrafen 6 soll etwa verhindern, dass Rabatte allein am Umsatz, den Verlage mit einem Händler machen, festgemacht werden. Warum? Um den Buchhandel auch abseits der Ballungsgebiete in strukturschwachen Gebieten zu erhalten und kleinere Buchhandlungen mit geringeren Umsatzzahlen gegenüber großen Buchhandlungen nicht zu benachteiligen.