Der ursprüngliche Vorschlag zur Zahlungsverzugsverordnung der Europäischen Kommission sieht unter anderem ein verbindliches 30-Tage-Ziel für die Bezahlung von Rechnungen im B2B-Geschäftsverkehr vor. Daraufhin forderten Verlegerverbände wie FEP und der Börsenverein aufgrund fehlender Flexibilität die Streichung des 30-Tage-Ziels – mindestens für die Buchbranche.
In einer Abstimmung im Europäischen Parlaments am 23. April wurde der IMCO-Bericht zum Verordnungsentwurf angenommen. Demnach ist der europäische Buchsektor von der Zahlungsverzugsverordnung ausgenommen. Damit werde die „einzigartige Struktur des Buchsektors und die wesentliche Notwendigkeit flexibler Zahlungsbedingungen für eine vielfältige Literaturlandschaft in Europa gewährleistet“, heißt es in der Pressemitteilung von FEP.
„Entlang der Wertschöpfungslette des Buches sind lange Zahlungsfristen und volle Vertragsfreiheit die Norm und kein Anzeichen für eine Funktionsstörung oder einen Missbrauch. Ohne diese grundlegende Anerkennung wäre die Verordnung eine Bedrohung für das Kerngeschäft der europäischen Buchbranche, die literarische Vielfalt und den Buchhandel gewesen.
„Am Welttag des Buches hat das Europäische Parlament eine sehr wichtige Entscheidung getroffen, um sicherzustellen, dass Europa eine reiche und vielfältige Literaturlandschaft erhält, in der unabhängige Buchhändler und Verleger gedeihen können. Wir rufen die Mitgliedstaaten auf, dieses wichtige Ergebnis während der Trilog-Verhandlungen aufrechtzuerhalten“, so Ricardo Franco Levi, FEP-Präsident. „In der Zwischenzeit möchte ich allen Abgeordneten des Europäischen Parlaments danken, die uns unterstützt haben, allen unseren Kollegen aus den nationalen EVs, sowie dem Europäischen und Internationalen Buchhändlerverband (EIBF) und dem European Writers' Council (EWC), die sich mit der FEP zusammengetan und uns geholfen haben zu verbreiten, wie wichtig diese Angelegenheit für unseren Sektor ist."