EU-Verordnung zum Zahlungsverzug

Börsenverein: "Wir sehen weiterhin Nachbesserungsbedarf"

22. März 2024
Redaktion Börsenblatt

Am 20. März hat der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) im EU-Parlament dem Bericht zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Zahlungsverzugsverordnung zugestimmt. Im April folgt die Abstimmung im EU-Parlament. Börsenverein und EIBF sprechen sich gegen starre Zahlungsobergrenzen aus.

Die im Bericht vorgesehenen Zahlungsfristen stellen zwar eine Verbesserung im Vergleich zu dem Kommissionsvorschlag dar, so der Börsenverein des Deutschen Buchhandels in einem Statement, entziehen aber weiterhin Unternehmen in Europa die nötige Flexibilität bei der Festsetzung von Zahlungsfristen. Für die Buchbranche würden die neu eingebrachten und leider sehr vagen Definitionen für langsam drehende und saisonale Waren zu viele Unklarheiten und Rechtsunsicherheiten mit sich bringen.

Peter Kraus vom Cleff, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, sagt: "Wir sind nach wie vor entschieden dagegen, starre Zahlungsobergrenzen festzulegen, und sehen weiterhin Nachbesserungsbedarf, bevor im April über den Bericht im Europäischen Parlament abgestimmt werden soll. Generell gilt es zu überlegen – angesichts der klaren Kritik, die auch aus den Mitgliedstaaten kommt – das übereilte Vorhaben mit neuem Schwung und einer ernsthaften Folgenabschätzung nach den Europawahlen frisch anzugehen."

[Zur Änderung: Bei langsam drehenden und saisonalen Waren soll es möglich sein, eine verlängerte Zahlungsfrist von bis zu 120 Tagen zu vereinbaren, wenn beide Parteien das möchten. Darunter sollen laut Pressemitteilung des EU-Parlaments auch Bücher fallen]

EIBF fordert Aufnahme der Vertragsfreiheit

Dem stimmt auch die European and International Booksellers Federation (EIBF) in einem eigenen Statement zu. Der vom IMCO-Ausschuss angenommene Bericht verbessere den Kommissionsvorschlag insofern, als er Unternehmen, die mit langsam drehenden und saisonalen Waren arbeiten, eine verlängerte Zahlungsfrist von bis zu 120 Tagen einräumt. Vorgesehen war laut Vorschlag der EU-Kommission vom September 2023, dass mit der neuen Verordnung, die die derzeitige Richtlinie ersetzen soll, unter anderem eine Zahlungsfrist von 30 Tagen zwischen den meisten B2B-Geschäften eingeführt wird.

Man sei nun zwar dankbar für die jetzt aufgenommene verlängerte Zahlungsfrist von bis zu 120 Tagen, aber der europäische Buchhandel bestehe nach wie vor darauf, so die EIBF, dass jegliche restriktiven Zahlungsobergrenzen erhebliche Probleme schaffen und das Funktionieren der gesamten europäischen Buchwertschöpfungskette gefährden würden. Man sei daher nach wie vor entschieden gegen die Auferlegung fester Zahlungsobergrenzen, fordere, den Begriff der Vertragsfreiheit wieder einzuführen, wenn dies von den betreffenden Parteien ausdrücklich vereinbart werde.

Man sei auch besorgt über die im Bericht vorgeschlagene Definition des Begriffs "Langsamdreher", die einfach zu unklar und in der Praxis schwer zu messen sei und möglicherweise einen erheblichen Teil der im Buchhandel verkauften Non-Book-Produkte ausschließen könnte. Das würde zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand und zusätzlicher Bürokratie für KMU-Buchhandlungen führen.

Nach der Abstimmung zeigt sich EIBF-Co-Präsident Fabian Paagman enttäuscht, "dass der IMCO-Ausschuss bei der heutigen Abstimmung über die Verordnung über den Zahlungsverzug die Vertragsfreiheit nicht anerkannt hat." Man gehe zwar davon aus, dass man in die Kategorie der Unternehmen falle, die mit 'langsam drehenden Waren' arbeiten, "sind aber besorgt darüber, wie diese im Bericht definiert werden". Es sei zwingend erforderlich, dass die Unternehmen ihre eigenen Zahlungsbedingungen vereinbaren können, wenn sie sich darauf einigen, wie sie es im Buchsektor bereits tun.

Im Vorfeld der für April erwarteten Abstimmung im Plenum fordern die EIBF die Mitglieder des Europäischen Parlaments dringend auf, den entscheidenden Begriff der Vertragsfreiheit wieder in den endgültigen Text aufzunehmen und die Definition von Waren mit geringer Umschlagshäufigkeit zu verbessern. Dies sei für die Lebensfähigkeit des europäischen Buchsektors unerlässlich. Die Zukunft von Tausenden von Buchhandlungen hänge davon ab.

Die Pressemitteilung des EU-Parlaments zur IMCO-Abstimmung findet sich: hier