Geplante Zahlungsverzugsverordnung der EU

Verlegerverbände fordern Streichung des 30-Tage-Zahlungsziels

16. Februar 2024
Redaktion Börsenblatt

Die europäische Buchbranche fordert weitere Flexibilität in der EU-Verordnung über den Zahlungsverzug, die derzeit im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des Europäischen Parlaments diskutiert wird. Moniert wird vor allem das geplante maximale Zahlungsziel von 30 Tagen im Geschäftsverkehr.

Die europäische Buchbranche fordert weitere Flexibilität in der EU-Verordnung über den Zahlungsverzug, die derzeit im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des Europäischen Parlaments diskutiert wird. Die European and International Booksellers Federation (EIBF), die Federation of European Publishers (FEP) und ihr deutsches Mitglied, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, haben gemeinsam ein Statement verfasst, in der sie die Position des europäischen Buchsektors zur Zahlungsverzugsverordnung darlegen und die wichtigsten Probleme mit dem aktuellen Vorschlag sowie die wichtigsten Forderungen im Vorfeld der bevorstehenden Abstimmung im IMCO-Ausschuss des Europäischen Parlaments erläutern.

Kritisiert wird, das der Verordnungsentwurf der Kommission für Verträge im Business to Business (B2B)-Bereich eine gesetzliche Zahlungsfrist von maximal 30 Tagen vorsehe. Flexibel vereinbarte längere Zahlungsfristen, auch zu Gunsten der Gläubiger der Entgeltforderung, sollen nicht mehr möglich sein.

Es seien zahlreiche Änderungsanträge zur Verbesserung des IMCO-Berichtsentwurfs eingereicht worden, die darauf abzielen, ein dringend benötigtes Maß an Flexibilität in den Text aufzunehmen, nämlich die Möglichkeit für die Parteien, ihre Vertragsfreiheit auszuüben, um ihre eigenen, gegenseitig vereinbarten Zahlungsbedingungen festzulegen, solange diese klar, nicht unfair und eindeutig sind. Man fordere die Verhandlungsführer und die Abgeordneten des Europäischen Parlaments im IMCO-Ausschuss dringend auf, diesen Begriff der Zahlungsflexibilität wieder in die Kompromiss-Änderungsanträge und damit in den endgültigen Text der Verordnung aufzunehmen.

Denn: "Volle Zahlungsflexibilität ist für die Lebensfähigkeit des europäischen Buchsektors absolut notwendig. Die Zukunft von Tausenden von europäischen Autoren, Verlegern und Buchhändlern hängt davon ab."

Das komplette Paper als Download:

Ein Verbändebrief vom 13. Februar an die Mitglieder des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz kritisiert die geplante neue Zahlungsverzugsverordnung ebenfalls deutlich. Mit einer gesetzlichen Zahlungsfrist von maximal 30 Tagen im Business to Business (B2B)-Bereich hebele der Verordnungsentwurf nicht nur die der Zivilrechtsordnung der Mitgliedstaaten zugrundeliegende Vertragsfreiheit aus, sondern er gefährde auch die durch das Unionsrecht gewährleistete offene Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb, die ohne Privatautonomie nicht denkbar sei.

Die gesetzliche Festlegung von Zahlungsfristen berücksichtige darüber hinaus nicht, dass längere Zahlungsfristen häufig als Finanzierungshilfe gerade für den Mittelstand dienen. Als ein Beispiel von vielen werden Schulprodukte angeführt, die durch Schreibwarengeschäfte saisonal bezahlt werden, dieser Prozess dauere meist länger als 30 Tage. Auch bei den Überprüfungs- und Abnahmefristen und den Zinszahlungen werde beispielsweise nicht berücksichtigt, dass die Abnahme komplexer Produkte – z.B. technisch anspruchsvoller Werke – in der Praxis deutlich länger als 30 Tage in Anspruch nimmt.

Das Fazit der Verbände: "Zur Gewährleistung angemessener Zahlungsfristen ist eine pauschale gesetzliche Vorgabe mit einer generell geltenden Obergrenze, die eine flexible Berücksichtigung der konkreten Vertragssituation im Einzelfall nicht erlaubt, nicht sachgerecht." Daher müsse es den Vertragsparteien möglich bleiben, sich im Rahmen der Vertragsfreiheit auf eine längere Frist einigen zu können. "Eine starre Höchstfrist würde ohnehin fragile Unternehmen, die auf die Gewährung längerer Zahlungsziele wirtschaftlich angewiesen sind, in erhebliche Liquiditätsschwierigkeiten bringen. Dies würde insbesondere auch KMU treffen, deren Wettbewerbsfähigkeit die EU-Kommission mit dem Verordnungs-Vorschlag eigentlich verbessern möchte."

Die Verbände bitten, ihre Anregungen im weiteren Legislativverfahren zu berücksichtigen und stünden für weitere Fragen gerne zur Verfügung. Unterzeichnet haben Bundesverband der Deutschen Industrie e.V., Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V., Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V., Deutsches Aktieninstitut e.V., Deutsche Industrie- und Handelskammer, Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V., Handelsverband Deutschland e.V., Markenverband e.V. und Der Mittelstandsverbund – ZGV e.V.