Ein Verbändebrief vom 13. Februar an die Mitglieder des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz kritisiert die geplante neue Zahlungsverzugsverordnung ebenfalls deutlich. Mit einer gesetzlichen Zahlungsfrist von maximal 30 Tagen im Business to Business (B2B)-Bereich hebele der Verordnungsentwurf nicht nur die der Zivilrechtsordnung der Mitgliedstaaten zugrundeliegende Vertragsfreiheit aus, sondern er gefährde auch die durch das Unionsrecht gewährleistete offene Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb, die ohne Privatautonomie nicht denkbar sei.
Die gesetzliche Festlegung von Zahlungsfristen berücksichtige darüber hinaus nicht, dass längere Zahlungsfristen häufig als Finanzierungshilfe gerade für den Mittelstand dienen. Als ein Beispiel von vielen werden Schulprodukte angeführt, die durch Schreibwarengeschäfte saisonal bezahlt werden, dieser Prozess dauere meist länger als 30 Tage. Auch bei den Überprüfungs- und Abnahmefristen und den Zinszahlungen werde beispielsweise nicht berücksichtigt, dass die Abnahme komplexer Produkte – z.B. technisch anspruchsvoller Werke – in der Praxis deutlich länger als 30 Tage in Anspruch nimmt.
Das Fazit der Verbände: "Zur Gewährleistung angemessener Zahlungsfristen ist eine pauschale gesetzliche Vorgabe mit einer generell geltenden Obergrenze, die eine flexible Berücksichtigung der konkreten Vertragssituation im Einzelfall nicht erlaubt, nicht sachgerecht." Daher müsse es den Vertragsparteien möglich bleiben, sich im Rahmen der Vertragsfreiheit auf eine längere Frist einigen zu können. "Eine starre Höchstfrist würde ohnehin fragile Unternehmen, die auf die Gewährung längerer Zahlungsziele wirtschaftlich angewiesen sind, in erhebliche Liquiditätsschwierigkeiten bringen. Dies würde insbesondere auch KMU treffen, deren Wettbewerbsfähigkeit die EU-Kommission mit dem Verordnungs-Vorschlag eigentlich verbessern möchte."
Die Verbände bitten, ihre Anregungen im weiteren Legislativverfahren zu berücksichtigen und stünden für weitere Fragen gerne zur Verfügung. Unterzeichnet haben Bundesverband der Deutschen Industrie e.V., Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V., Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V., Deutsches Aktieninstitut e.V., Deutsche Industrie- und Handelskammer, Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V., Handelsverband Deutschland e.V., Markenverband e.V. und Der Mittelstandsverbund – ZGV e.V.