Verordnungsentwurf der EU zum Zahlungsverzug

Börsenverein fordert eine weiterhin auf Vertragsfreiheit basierende Lösung

19. April 2024
Redaktion Börsenblatt

Für den 23. April steht die Abstimmung über den IMCO-Bericht zum Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr auf der Tagesordnung des Europäischen Parlaments in Straßburg. Solch ein regulatorischer Eingriff sei für die Buchbranche überhaupt nicht nötig, so Peter Kraus vom Cleff, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.

Peter Kraus vom Cleff, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins

Der Bericht bietet, anders als noch der Entwurf der Europäischen Kommission mit ausnahmslos 30 Tagen, die Möglichkeit, längere Zahlungsziele für langsam-drehende und saisonale Produkte zu vereinbaren. Dem entsprechenden Erwägungsgrund ist zu entnehmen, dass hier auch an Bücher gedacht ist. Leider genügen die Definition langsam-drehender Produkte und die gewählte Formulierung im Erwägungsgrund nicht, um die großen Sorgen der Buchbranche angesichts des Regelungsvorhabens zu zerstreuen.

Peter Kraus vom Cleff, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, sagt in einer Mitteilung: "Der Bericht, der jetzt im Europäischen Parlament abgestimmt wird, bringt einige Verbesserungen, aber solch ein regulatorischer Eingriff ist für die Buchbranche überhaupt nicht nötig und sogar schädlich. Wir unterstützen deshalb die von den Mitgliedern der Fraktionen EVP und Renew eingebrachten Änderungsanträge und fordern eine rechtssichere, weiterhin auf Vertragsfreiheit basierende Lösung. Auch für eine Ausnahmeregelung explizit für den Buchsektor liegen wichtige Änderungsanträge vor, die wir unterstützen. Das EU-Parlament hat im September 2023 den CULT-Bericht zur Zukunft der europäischen Buchbranche angenommen und die gesellschaftspolitische Bedeutung des Buches herausgestellt. Von daher erwarten wir Verständnis für die Gegebenheiten in der Branche."