Stellungnahme zur EU-Entwaldungsverordnung

Verbände wollen keinen Dokumentationswust bei der EUDR

8. November 2024
Redaktion Börsenblatt

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und weitere Branchenverbände der Wertschöpfungskette für Druckprodukte beteiligen sich mit einer gemeinsamen Stellungnahme an der Verbändeanhörung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur EU-Entwaldungsverordnung. Die Verbände kritisieren die Unverhältnismäßigkeit der EUDR..

Neben dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels beteiligen sich der Bundesverband Druck und Medien, der Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen, der Medienverband der freien Presse, der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger und der Gesamtverband Pressegroßhandel an einer gemeinsamen Stellungnahme an der Verbändeanhörung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Das teilte der Börsenverein mit. Die Stellungnahme bezieht sich auf das nationale Gesetz zur Durchführung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), wofür das BMEL Ende Oktober einen Referentenentwurf veröffentlichte.

Die Branchenverbände teilen ausdrücklich das Ziel der EU-Entwaldungsvorordnung, die globalen Naturwälder zu schützen und setzen sich für transparente Lieferketten ein. Ebenso begrüßen sie nachdrücklich die von der EU-Kommission vorgeschlagene Verschiebung der Anwendung der EUDR, über die das Europäische Parlament am 14. November abstimmen wird.

Zugleich geben sie einige Punkte bezüglich der Umsetzungsdetails zu bedenken:

  • Sie fordern, dass die Anforderungen an die Nachweisführung über eine entwaldungsfreie Lieferkette nicht zu einer Überregulierung führen darf, die die Wettbewerbsfähigkeit oder die Innovationskraft der gesamten Branche gefährdet. Sanktionen sollten nur an vorwerfbares, eigenes Verhalten geknüpft sein und nicht an praktisch nicht umsetzbare Sorgfaltspflichten.
  • Darüber hinaus sollten Unternehmen keine Unverwertbarkeit oder Vernichtung ihrer Produkte befürchten müssen, sofern sich nachträglich herausstellte, dass ein geringer Anteil von Fasern problematischer Herkunft enthalten sein könnte. Es sei erforderlich, dass die Sanktionen hinsichtlich der Vorwerfbarkeit möglicher Verstöße differenzierten.
  • Angesichts der Unklarheiten über die sich tatsächlich aus dem Referentenentwurf ergebenden Pflichten für die Unternehmen, sollte das Hauptaugenmerk des Gesetzgebers derzeit nicht auf der Sanktionierung von Verstößen, sondern auf einer Verstärkung der Klarstellungs-, Beratungs- und Unterstützungsaktivitäten liegen. Hierzu müsse der Gesetzgeber weitere Angebote bereitstellen, insbesondere zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen.

Als Fazit heißt es am Schluss der Stellungnahme: "Die Druck- und Medienwirtschaft steht grundsätzlich hinter den Zielen des Gesetzesentwurfs zur Durchführung der EUDR. Wir sind bereit, unseren Teil zur nachhaltigen Entwicklung beizutragen." Es sei jedoch unerlässlich, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen praktikabel und wirtschaftlich umsetzbar sind und nicht in einem einzigen Dokumentationswust ausarten, bei dessen gesetzlicher Ausgestaltung das originäre Ziel der nachhaltigen Waldbewirtschaftung und -erhaltung aus den Augen verloren werde. "Wir bitten daher um eine sorgfältige Überarbeitung des Gesetzesentwurfs, um die oben genannten Punkte zu berücksichtigen und gemeinsam eine nachhaltige und verantwortungsvolle Zukunft zu gestalten, die die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen nicht gefährdet."

Die gesamte Stellungnahme kann hier eingesehen werden.