Zusätzliche 12-monatige Einführungszeit

EU-Kommission schlägt Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung vor

2. Oktober 2024
von Börsenblatt

Die EU-Kommission hat in Bezug auf die EU-Entwaldungsrichtlinie eine zusätzliche Einführungszeit von 12 Monaten vorgeschlagen. Damit reagiert die Kommission auf die Forderungen globaler Organisationen, die wiederholt ihre Besorgnis über den Stand der Vorbereitungen geäußert hatten. Der Börsenverein begrüßt diesen Vorschlag.

In einer Pressemitteilung kündigt die EU-Kommission einen Leitfaden in Bezug auf die EU-Entwaldungsrichtlinie an. Hier soll globalen Stakeholdern, Mitgliedsstaaten und Drittländern einen stärkeren Rahmen für die internationale Zusammenarbeit gegeben werden, um sie bei ihren Vorbereitungen für die Umsetzung der EU-Entwaldungsrichtlinie zu unterstützen. Außerdem schlägt die Kommission vor, den betroffenen Parteien mehr Zeit für die Vorbereitung einzuräumen. Wenn das Europäische Parlament und der Rat zustimmen, würde die Verordnung am 30. Dezember 2025 für Großunternehmen und am 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen in Kraft treten. Da alle Umsetzungsinstrumente technisch bereit seien, könnten die zusätzlichen 12 Monate als Einführungszeit dienen, um eine ordnungsgemäße und wirksame Umsetzung zu gewährleisten, heißt es in einer Pressemitteilung der EU-Kommission. 

Damit reagiert die Kommission auf die Bedenken, die eine Vielzahl von globalen Stakeholdern und Interessengruppen, aktuell drei Monate vor dem Umsetzungstermin, zum Stand ihrer Vorbereitungen geäußert haben. Auch der Börsenverein hat in den vergangenen Monaten immer wieder gefordert, die Umsetzung zu verschieben. Zuletzt hatten Spitzenverbände auch eine Entschärfung der komplexen Verordnung gefordert. 

Wie die Kommission weiter mitteilt, komme sie im Anbetracht des neuartigen Charakters der EUDR, des raschen Zeitplans und der Vielzahl der beteiligten internationalen Akteure zu dem Schluss, dass eine Frist von 12 Monaten für die Einführung des Systems eine ausgewogene Lösung sei, Akteure in der ganzen Welt dabei zu unterstützen, von Anfang an eine reibungslose Umsetzung zu garantieren. "Mit diesem Schritt will die Kommission Gewissheit über das weitere Vorgehen schaffen und den Erfolg des EUDR-Systems sicherstellen, das für den Beitrag der EU zur Lösung des dringenden globalen Problems der Entwaldung von größter Bedeutung ist. Der Erweiterungsvorschlag stellt in keiner Weise die Ziele oder den Inhalt des Gesetzes in Frage, wie sie von den EU-Mitgesetzgebern vereinbart wurden", so die Pressemitteilug weiter. 

Peter Kraus vom Cleff, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, sagt in Angebracht der in Aussicht gestellten Fristverlängerung: "Das sind gute Nachrichten aus Brüssel für die Buchbranche. Wir haben uns intensiv dafür eingesetzt, verhältnismäßige und realistische Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Verordnung zu erreichen. Es freut mich, dass diese Bemühungen Früchte tragen."

Mariam En Nazer von der IG Nachhaltigkeit beim Börsenverein ergänzt: "Wir würden damit Zeit gewinnen, die dringend notwendig ist, um unsere Hausaufgaben zu machen, uns mit unserer Lieferkette auseinanderzusetzen und uns konzentriert auf das Inkrafttreten der Verordnung vorzubereiten."

Neuer Leitfaden soll Klarheit schaffen

In einem neuen, zusätzlichen Leitfaden., der am 2. Oktober veröffentlicht wird, will die Kommission zudem bei der Umsetzung helfen und eine einheitliche Auslegung des Gesetzes gewährleisten. Zu den wichtigsten Bereichen gehören Einzelheiten zu den Funktionen des Informationssystems, Aktualisierungen zu Sanktionen und Klarstellungen zu kritischen Definitionen wie "Waldschädigung", "Unternehmer" im Geltungsbereich des Gesetzes und "Inverkehrbringen". Außerdem gibt es weitere Hinweise zu den Rückverfolgbarkeitsverpflichtungen.

Der Leitfaden ist in elf Kapitel unterteilt, die sich mit verschiedenen Themen befassen, z. B. mit den Anforderungen an die Legalität, dem Zeitrahmen für die Anwendung, der landwirtschaftlichen Verwendung und der Klärung der Produktpalette. Alle diese Punkte werden durch konkrete Szenarien untermauert. Das neueste FAQ wurde durch 40 Antworten ergänzt.

Kleinst- und Kleinunternehmen profitieren zudem von einer Erleichterung, die ebenfalls auf einer neuen Webseite ausführlich erläutert wird.