In einer Pressemitteilung kündigt die EU-Kommission einen Leitfaden in Bezug auf die EU-Entwaldungsverordnung an. Außerdem soll globalen Stakeholdern, Mitgliedsstaaten und Drittländern ein stärkerer, strategischer Rahmen für die internationale Zusammenarbeit gegeben werden, um sie bei ihren Vorbereitungen für die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung zu unterstützen. Außerdem schlägt die Kommission vor, den betroffenen Parteien mehr Zeit für die Vorbereitung einzuräumen. Wenn das Europäische Parlament und der Rat zustimmen, würde die Verordnung am 30. Dezember 2025 für Großunternehmen und am 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen in Kraft treten. Da alle Umsetzungsinstrumente technisch bereit seien, könnten die zusätzlichen 12 Monate als Einführungszeit dienen, um eine ordnungsgemäße und wirksame Umsetzung zu gewährleisten, heißt es in einer Pressemitteilung der EU-Kommission.
Damit reagiert die Kommission auf die Bedenken, die eine Vielzahl von globalen Stakeholdern und Interessengruppen, aktuell drei Monate vor dem Umsetzungstermin, zum Stand ihrer Vorbereitungen geäußert haben. Auch der Börsenverein hat in den vergangenen Monaten immer wieder gefordert, die Umsetzung zu verschieben. Zuletzt hatten Spitzenverbände auch eine Entschärfung der komplexen Verordnung gefordert.
Wie die Kommission weiter mitteilt, komme sie in Anbetracht des neuartigen Charakters der EUDR, des raschen Zeitplans und der Vielzahl der beteiligten internationalen Akteure zu dem Schluss, dass eine Frist von 12 Monaten für die Einführung des Systems eine ausgewogene Lösung sei, Akteure in der ganzen Welt dabei zu unterstützen, von Anfang an eine reibungslose Umsetzung zu garantieren. "Mit diesem Schritt will die Kommission Gewissheit über das weitere Vorgehen schaffen und den Erfolg des EUDR-Systems sicherstellen, das für den Beitrag der EU zur Lösung des dringenden globalen Problems der Entwaldung von größter Bedeutung ist. Der Erweiterungsvorschlag stellt in keiner Weise die Ziele oder den Inhalt des Gesetzes in Frage, wie sie von den EU-Mitgesetzgebern vereinbart wurden", so die Pressemitteilug weiter.
Herzliche Grüße!
Was mich insgesamt aber am Vorgehen des Gesetzgebers nervt, ist die Tatsache, dass wir als "Inverkehrbringer" mit den bürokratischen Auswirkungen vollkommen alleine gelassen werden.
Wir haben es beim Lieferkettengesetz erlebt: Eine Flut an Anfragen aus dem Kreise unserer Abnehmer, die vollkommen uneinheitlich sicherstellen wollen, dass wir die Gesetze beachten. Nachvollziehbar, aber KMU werden behandelt wir Unterhnehmen, die Milliardenumsätze generieren. Nicht selten 25-seitige Abhandlungen für einen Kunden, die wir bearbeiten und beantworten müssen. Hier steht der Aufwand in keinem Verhältnis zu unserem Lieferketten-Fußabdruck.
Warum kann der Gesetzgeber nicht auch die Voraussetzungen so schaffen, dass wir z.B. auf einem Portal größenabhängig die Nachweise anbringen können oder Aussagen zu ausgeführten Schritten geben können, so dass dieser bürokratische Wahnsinn endlich ein Ende hat? Dort könnte sich jeder informieren.
Auch bei der EUDR droht doch schon wieder der gleiche Wahnsinn.