Wem gehört das Pippi-Langstrumpf-Lied?
"Zwei mal drei macht vier, widewidewitt, und drei macht neune": Den Pippi-Langstrumpf-Ohrwurm kennt fast jeder. Nun hat das Hamburger Landgericht entschieden, dass das Urheberrecht am Lied nicht dem deutschen Texter, sondern den Astrid-Lindgren-Erben zusteht.