Urheberrecht

Wem gehört das Pippi-Langstrumpf-Lied?

11. Dezember 2020
Redaktion Börsenblatt

"Zwei mal drei macht vier, widewidewitt, und drei macht neune": Den Pippi-Langstrumpf-Ohrwurm kennt fast jeder. Nun hat das Hamburger Landgericht entschieden, dass das Urheberrecht am Lied nicht dem deutschen Texter, sondern den Astrid-Lindgren-Erben zusteht.

Mit dem Urteil könnten die Erben der 2002 verstorbenen Schriftstellerin den Verkauf von Pippi-Langstrumpf-Filmen und CDs in Deutschland verbieten lassen, denn es bräuchte dafür ihre Einwilligung. Ihnen geht es jedoch keineswegs um ein Verbot, sondern um eine Beteilung am Erfolg. Denn seit 1969 bekommt die Münchner Filmkunst-Musikverlags- und Produktionsgesellschaft die Tantiemengelder.

Sie steht auf dem Standpunkt, dass der Text dem Schreiber des deutschen Liedtextes, Wolfgang Franke, gehört; er hatte den Liedtext aus dem Schwedischen übersetzt und verändert und nach Meinung des Verlags ein neues Lied geschaffen. Es wurde vor allem durch die 1969 gesendeten Fernsehserie über Pippi Langstrumpf in Deutschland berühmt..

Die Erben argumentierten, dass Astrid Lindgren es 1969 ausdrücklich abgelehnt habe, dass Wolfgang Franke als alleiniger Autor genannt wird. Der Liedtext baue sehr stark auf Lindgrens Text "Här kommer Pippi Långstrump" auf. Nach dem Urteil dürfen die Filmkunst-Musikverlags- und Produktionsgesellschaft und Frankes Witwe den Text nicht mehr ohne Genehmigung der erben verbreiten, müssen  Auskunft über alle Einnahmen seit 2007 geben und den Lindgren-Erben Schadenersatz für die entgangene Beteiligung zahlen.