Mängelexemplar bleibt Mängelexemplar
Das Landgericht Stuttgart untersagt buecher.de und Hugendubel, weiterhin mit "Sparpreisen" zu werben – wenn nicht klar ist, dass es eigentlich um Mängelexemplare geht. Mittlerweile haben die Unternehmen eine Unterlassungserklärung abgegeben. Den Beschluss erreichte nach Angaben von eBuch eine Mitgliedsbuchhandlung der Genossenschaft, die den Wettbewerbsverstoß im eigenen Namen verfolgte.