Der Roman "Innerstädtischer Tod" von Christoph Peters ist am 11. September 2024, in der Kalenderwoche 37, bei Luchterhand erschienen, kam dann in der KW 40/2024 neu auf Platz 82 in die Top 100 bei der Belletristik (Hardcover), fiel dann wieder heraus. In die Top 25 hat der Roman es bislang (Stand: KW 7/2025) nicht geschafft, allerdings kommt er jetzt in KW 7/2025 (10.–16. Februar), der Woche nach der Unterlassungsklage, als Wiedereinsteiger in unsere Top 100: auf Platz 45. Damit kommt er auf insgesamt drei Wochen in der 100er-Liste (Charts ermittelt von Media Control im Auftrag des Börsenblatts)..
Genaue Verkaufszahlen nennt der Verlag auf Anfrage von Börsenblatt online nicht, teilt aber mit, "dass wir in den zwei Wochen nach Bekanntwerden des beim Landgericht Hamburg anhängigen Verbotsverfahrens mehr Bücher an den Handel abgesetzt haben als in den knapp fünf Monaten zuvor, also seit mit 'Innerstädtischer Tod' der letzte Band der 'Trilogie des gegenwärtigen Scheiterns' von Christoph Peters erschienen ist." Man sehe "in unseren Systemen" auch, dass der Titel im Handel abfließt. "Ein weiterer schöner Indikator für die stetig steigende Nachfrage nach dem Titel sind die Absatzzahlen in unserem verlagseigenen Haussortiment in der Neumarkter Straße: Dort ist 'Innerstädtischer Tod' aktuell der Bestseller Nummer 1!"
Auf die Frage, ob man den Titel bereits nachdruckt, lautet die Antwort: "Ohne auch hier zu viel verraten zu wollen: Der angestrengte Prozess, obwohl im Verfahren des Einstweiligen Rechtsschutz initiiert, kann und wird vermutlich noch lange dauern", so der Verlag. Es werde viel Zeit ins Land gehen, bis es zu einer rechtskräftigen Entscheidung kommt. Deshalb habe man schon jetzt alle Vorkehrungen getroffen, um jederzeit auf die gestiegene Nachfrage reagieren zu können. Dazu gehöre auch eine flexible Auflagenplanung.
Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg befinde sich derzeit in einer offenbar ausgedehnten Leseklausur. "Das begrüßen wir schon aus grundsätzlichen Erwägungen: Die Lektüre des Romans von Christoph Peters ist, wie immer bei diesem Autor, ein Hochgenuss. Wer sich darüber ein Urteil bilden will, sollte es dem Gericht nachtun und ihn unbedingt vorher in aller Ruhe lesen!", führt der Luchterhand-Justiziar aus. Zudem habe man "den zu unserer freudigen Überraschung eingetretenen Aufschub bei der richterlichen Entscheidungsfindung dazu genutzt, am Samstag eine Werbeanzeige in der SZ zu schalten". Darauf die Einschätzung von Andreas Platthaus, dem Leitenden Literaturredakteur der FAZ, wiederholt ("Ein kunstvoll fiktionalisierter Roman").