Einstweilige Verfügung beantragt

Roman "Innerstädtischer Tod" soll verboten werden

10. Februar 2025
Redaktion Börsenblatt

Beim Landgericht Hamburg ist am 6. Februar der Antrag auf Erlass einer Einst­wei­li­gen Verfü­gung einge­gan­gen, um den Roman "Innerstädtischer Tod" von Christoph Peters verbie­ten zu lassen. Ein Galerist und seine Frau sehen ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. 

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Über den Fall berichtet Andreas Platthaus in der FAZ vom vergangenen Samstag (8. Februar). Danach fühlen sich der Berliner Galerist Johann König und seine Frau durch den Roman "Innerstädtischer Tod" (Luchterhand; ET: 11. September 2024) von Christoph Peters in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Ein Antrag auf Erlass einer Einst­wei­li­gen Verfü­gung beim Landgericht Hamburg habe das Ziel, die weite­re Verbrei­tung des Romans verbie­ten zu lassen und jegli­che Veröf­fent­li­chung seines Inhalts zu unter­sa­gen. Bei Verstößen werden zweimal 250.000 Euro Ordnungs­geld verlangt. 

Eingereicht worden sei der Antrag von der Berli­ner Anwalts­kanz­lei Schertz Bergmann, die in ihrer Argumentation an den Fall "Esra" anknüpfen würde. Maxim Billers Roman "Esra" (2003) war aufgrund der Verletzung von Persönlichkeitsrechten verboten worden. "Der aktuel­le Fall wird diese von Autoren und Verlags­we­sen seitdem oft kriti­sier­te höchst­rich­ter­li­che Entschei­dung neu auf die Probe stellen", so Platthaus. Es gehe abermals um die Kunst­frei­heit.

Luchter­hand habe gegen­über der FAZ bereits angekün­digt, dass es notfalls wieder bis zur letzten Instanz gehen werde. Bis zum 10. Februar habe der Verlag Zeit zur Stellung­nah­me, dann werde das Landgericht Hambur­g entschei­den, ob es die Einst­wei­li­ge Verfü­gung mit sofor­ti­ger Wirkung erlässt. Alter­na­tiv könne es den Antrag zurück­wei­sen oder eine öffent­li­che Verhand­lung anberau­men, um sich ein Meinungsbild zu verschaffen. 

Worum geht es in dem Rechtsstreit? Chris­toph Peters erzählt in seinem Roman "Inner­städ­ti­scher Tod" von einem aufstre­ben­den Künst­ler, der dank einer Ausstel­lung, die am Abend des 9. November 2022 bei einem promi­nen­ten Berli­ner Galeris­ten eröffnet werden soll, vor dem Durch­bruch steht. Doch gerade jetzt ist der Galerist ins Gerede gekom­men wegen angeb­li­cher Affären mit seinen Mitar­bei­te­rin­nen. Es sind Protes­te von MeToo-Aktivis­ten zu erwar­ten. Peters lässt in seiner fiktionalen Erzählung auch prominente Persönlichkeiten unter anderen Namen agieren, arbeitet sie nach seinem Vorbild Wolfgang Koeppen in Romanfiguren um. Peters lehnt sich in seiner Trilogie "Der Sandkasten" (2022), "Krähen im Park" (2023) und "Innerstädtischer Tod" (2024) an Koeppens Trilogie "Tauben im Gras", "Das Treibhaus" und "Tod in Rom" an.

In ihren Persönlichkeitsrechten verletzt fühlen sich durch "Innerstädtischer Tod" nun der Berli­ner Galerist Johann König und dessen Frau Lena. 2022 hatte "Die Zeit" über Vorwür­fe gegen Johann König wegen sexuel­ler Beläs­ti­gung und Macht­miss­brauchs berich­tet, so Platthaus weiter. Dagegen klagte König und hätte in Teilen recht bekommen. 

Einer der Schau­plät­ze von "Inner­städ­ti­scher Tod" ist die fikti­ve Galerie Konrad Raspe. Königs Anwalt sehe in Figurenzeichnung und Ortswahl einen für Außen­ste­hen­de klar erkenn­ba­ren Bezug auf seinen Mandan­ten. Allerdings weise die Örtlichkeit im Roman eine andere Architektur auf, merkt Platthaus an, und Peters bemühe sich, die durch tatsäch­li­che Ereig­nis­se angereg­te Handlungs­kon­stel­la­ti­on zu verfrem­den. Das zeige sich etwa darin, dass sich bekann­te Merkmale realer Persön­lich­kei­ten deutlich von denen der Roman­fi­gu­ren unter­schei­den. Eine genaue Betrach­tung der im Antrag inkri­mi­nier­ten Roman­pas­sa­gen weise zudem aus, so Platthaus, dass Chris­toph Peters sehr genau weiß, was über den Fall König behaup­tet werden darf und was nicht. 

Update, 11. Februar: Die Pressestelle des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) bestätigt auf Anfrage den Eingang des Antrags. Es sei bislang noch keine Entscheidung ergangen, "eine solche wird voraussichtlich in den nächsten Wochen ergehen".