Das verbieten die Regeln des Kartellrechts. Denn mit den Befragungen haben wir detaillierte Informationen erhalten, welche Rabatte und Konditionen zwischen Buchhandel, Barsortimenten und Verlagen vereinbart werden und wie sich diese innerhalb der letzten zwei Jahre verändert haben.
Die Vereinbarung solcher Vertragsbestandteile unterliegt aber in unserer Marktwirtschaft einem strikten Geheimwettbewerb. Würden wir die von uns erhobenen Zahlen veröffentlichen, wüssten die Marktteilnehmer, zu welchen Bedingungen ihre Wettbewerber – zumindest im Durchschnitt – ihre Waren einkaufen oder verkaufen, und würden sich daran orientieren.
Das würde im Markt zu abgestimmtem Verhalten führen – und dazu, dass der Börsenverein und seine Mitgliedsunternehmen mit hohen kartellrechtlichen Bußgeldern rechnen müssten.
Deswegen haben wir strikt darauf geachtet, dass kein Marktteilnehmer – nicht einmal unsere Vorsteherin - diesen Teil der Ergebnisse zu sehen bekommen hat. Und da der Schwerpunkt der Studie in diesem Bereich lag, können wir über die Ergebnisse unserer Befragungen leider zu wesentlichen Teilen keine oder nur stark abstrahierte Aussagen treffen.