Börsenvereinsumfrage zum Konditionengefüge

"Es geht in die richtige Richtung"

22. März 2023
Redaktion Börsenblatt

Wie steht es um das Konditionengefüge in der Branche? Dazu hat der Börsenverein Verlage und Buchhandlungen befragt. Das Ergebnis liefert gute Nachrichten, aber auch eine schlechte - und sorgt für einen Vorstandsbeschluss.

Welche Prozentsätze sind für Rabatte üblich und angemessen? 

75 Prozent der teilnehmenden Buchhandlungen bewerten die Rabattstrukturen der sie beliefernden Verlage als gesetzeskonform. Bei der ersten Befragungswelle 2021 waren es nur 65 Prozent.

Börsenverein

Wie entwickeln sich die Konditionen auf dem Buchmarkt?

Der Börsenverein hat zwischen 2021 und 2023 Buchhandlungen und Verlage in zwei Etappen vertraulich zum Konditionengefüge befragt. Hintergrund waren Beobachtungen, die nahelegten, dass die Vorschriften aus Paragraf 6, Absatz 3 des Buchpreisbindungsgesetzes zur Konditionengestaltung zwischen Verlagen und Buchhandlungen nicht überall eingehalten werden.

Aufgrund des Kartellrechts sei es nicht möglich, konkrete Ergebnisse der Umfrage offenzulegen, insbesondere hinsichtlich der ermittelten Konditionen, teilt der Börsenverein nun mit. Um den gesetzlich geschützten Geheimwettbewerb zu wahren, könnten nur abstrahierte Ergebnisse veröffentlicht werden.

Die Umfrageergebnisse deuten nach Börsenvereinsangaben darauf hin, dass im Laufe der letzten Jahre "wieder ein größeres Bewusstsein für die rechtlichen Rahmenbedingungen entstanden ist und sich das Konditionengefüge wieder mehr an den Rechtsgrundlagen ausrichtet". Im Wortlaut heißt es:

  • Viele Verlage haben seit der ersten Umfrage ihr Konditionengefüge im Sinne des Rechtsrahmens angepasst. Die Rabatte für die Barsortimente haben sich erhöht, während die für andere Letztverkäufer teilweise gesunken sind. Zudem legen die Planungen der Verlage für die nächsten Jahre nahe, dass sich das Konditionengefüge weiter in die richtige Richtung bewegen wird.
  • Der Anteil der Buchhandlungen, die die Rabattstrukturen der sie beliefernden Verlage als gesetzeskonform bewertet, stieg in der zweiten Befragung von 65,1 Prozent auf 75,0 Prozent.
  • Seitens der Barsortimente sind von den Verlagen gewährte Konditionenverbesserungen nachweislich weitergegeben worden, wie die Auskünfte gerade der kleinen und unabhängigen Buchhandlungen zeigen.
  • Verschiedene Faktoren deuten darauf hin, dass die Probleme im Bereich der Konditionenspreizung inzwischen in der Branche als weniger dringlich eingeschätzt werden. In der ersten Befragung hielten 76,5 Prozent der Buchhändler:innen die Eingrenzung der Rabattspreizung für wichtig. In der zweiten Befragung sank der Anteil auf 69,6 Prozent. Weitere Faktoren für die Annahme sind die deutlich nachlassende Beteiligung an der zweiten Umfragewelle vor allem auf Seiten des Buchhandels sowie der geringe Umfang der Inanspruchnahme der eigens eingerichteten Ombudsstelle.
  • Ein Teil der Teilnehmenden gab an, die einzelnen Vorgaben von Paragraf 6 des Buchpreisbindungsgesetzes nicht oder nicht ausreichend zu kennen. So ist etwa 9,4 Prozent der Verlage Paragraf 6, Absatz 3 nicht bekannt, bei den Buchhandlungen sind es sogar 38,2 Prozent.

Das hat der Vorstand dazu beschlossen

Der Vorstand des Börsenvereins hat sich in seiner Sitzung am 21. März eingehend mit den Ergebnissen befasst und weitere Erkenntnisse und Maßnahmen abgeleitet. Der Beschluss des Vorstands:

  • Schutz und Erhalt der Buchpreisbindung stehen seit je im Zentrum der Bemühungen des Börsenvereins. Es ist die unveränderte Überzeugung des Vorstandes, dass die Marktbeteiligten in allen Sparten bei der Aushandlung von Konditionen stets auch ihrer Verantwortung für die Bewahrung der Preisbindung gerecht werden müssen.
  • Die Studie belegt, dass die weitere Beobachtung des Themas Rabattspreizung notwendig ist. Hierfür ist zunächst die Beibehaltung der Ombudsstelle wichtig (mehr zu Ombudsstelle hier). Daneben sind kommunikative Anstrengungen des Verbandes zu Inhalt und Bedeutung der Vorschriften des Buchpreisbindungsgesetzes sowie zur Bekanntmachung der Existenz und Rolle der Ombudsstelle erforderlich.
  • Die Studie gibt keine Veranlassung, zum jetzigen Zeitpunkt gesetzgeberische Aktivitäten im Bereich von Paragraf 6 des Buchpreisbindungsgesetzes anzustoßen.
  • Das Hauptamt des Börsenvereins wird gleichwohl damit beauftragt, diejenigen Ministerialen über die Ergebnisse der Studie zu informieren, die in den für die Buchpreisbindung zuständigen Bundesministerien auf Arbeitsebene tätig sind.

Hintergrund zur Umfrage

Der Börsenverein hat die Umfrage in zwei Wellen von September bis Dezember 2021 und von November 2022 bis Februar 2023 bei Buchhandlungen und Verlagen durchgeführt. Insgesamt nahmen an der ersten Welle 1.072 Unternehmen teil, an der zweiten Welle 669.

435 Unternehmen (146 Verlage und 289 Buchhandlungen) haben beide Umfragen so vollständig ausgefüllt, dass sie für den Teil der Veränderungsmessungen zur Verfügung standen. Die Initiative für die Befragung ging von einem Runden Tisch mit Vertreter:innen der drei Sparten zu Konditionen auf dem Buchmarkt aus, der auf Einladung des Börsenvereins im April und Mai 2021 stattgefunden hat.

Weitere Informationen zum Runden Tisch und den Beschlüssen von 2021 sind hier nachzulesen.