Teilerfolg für Bastei Lübbe
Wenn Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing begangen werden, können sich Inhaber eines Internetanschlusses nicht dadurch der Haftung entziehen, indem sie darauf verweisen, dass weitere Familienmitglieder Zugriff auf diesen Anschluss hatten. Das hat der Europäische Gerichtshof gestern entschieden.