E-Books werden nur noch mit sieben Prozent besteuert
Mit der heutigen Verkündung im Bundesgesetzblatt ist es amtlich: Ab morgen, 18.12., gilt für elektronische Verlagserzeugnisse der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent. Damit ist die steuerliche Gleichbehandlung von gedruckten und digitalen Büchern endlich in der Praxis angekommen.