Abgabesatz soll bei 4,2 Prozent bleiben
Die Künstlersozialabgabe soll 2019 mit 4,2 Prozent gleichbleiben. Das sieht ein Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vor, der auf Berechnungen der Künstlersozialkasse beruht. Der Entwurf muss aber noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden.