Künstlersozialabgabe 2019

Abgabesatz soll bei 4,2 Prozent bleiben

17. Juli 2018
Redaktion Börsenblatt
Die Künstlersozialabgabe soll 2019 mit 4,2 Prozent gleichbleiben. Das sieht ein Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vor, der auf Berechnungen der Künstlersozialkasse beruht. Der Entwurf muss aber noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden.

Im Verordnungsentwurf wird betont, dass "der Wirtschaft und insbesondere den mittelständischen Unternehmen durch die Regelungen keine zusätzlichen Kosten" entstünden. "Auswirkungen auf die Einzelpreise, das Preisniveau und insbesondere das Verbraucherpreisniveau sind nicht zu erwarten."

Die Künstlersozialabgabe ist von Unternehmen (wie Verlagen) zu entrichten, die regelmäßig selbständige Mitarbeiter aus der Kreativszene (zum Beispiel Redakteure, Lektoren oder Illustratoren) beschäftigen. Sie trägt mit 30 Prozent zur Finanzierung der Künstlersozialversicherung bei.