In der Reihe "Punkt eins" von Ö1 gab es am 8. Februar eine Sendung zur Insolvenz von Medienlogistik Pichler-ÖBZ unter dem Titel "Wird eine 'Schlagader' der Buchbranche gekappt?" Zu Gast waren Alexander Potyka, Verleger des "Picus Verlags" und Vorsitzender des Österreichischen Verlegerverbands sowie Ulla Harms, Inhaberin der Wiener Buchhandlung "Das Buchkontor". Erörtert wurden etwa die Fragen: Was kann die österreichische Buch- und Verlagsbranche tun, wenn die drohende Pleite des Zwischenhändlers sich nicht abwenden lässt? Was bedeutet das für die Konsument:innen?
- Die komplette Sendung (55 Minuten) kann nachgehört werden: hier
Das Insolvenzverfahren ohne Eigenverwaltung war am 25. Januar eröffnet worden. Aktuell sind alle Gläubiger aufgerufen ihre Forderungen beim Masseverwalter anzumelden (bis 6. April). Es gebe daher noch keine exakten Zahlen zu den finanziellen Konsequenzen, erklärte Gustav Soucek, Geschäftsführung des Hauptverbands des Österreichischen Buchhandels (HVB), gegenüber Börsenblatt online. Eine kurze Bestandsaufnahme bei den meistbetroffenen österreichischen Publikumsverlagen hätte aber bereits eine Schadenssumme von circa 1,5-2 Millionen Euro allein bei diesen Verlagen ergeben.
Der HVB spreche mit allen Marktteilnehmern: Verlagen, Buchhandlungen, Auslieferungen – und natürlich auch mit dem BMKÖS/Staatssekretariat für Kunst und Kultur.
Es handele sich um ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung unter der Kontrolle eines Masseverwalters. Der sei im Austausch mit den Beschäftigten, den Kunden und Lieferanten und führe aktuell den Geschäftsbetrieb weiter. Der Insolvenzverwalter RA Dr. Thomas Wanek der Medienlogistik Pichler-ÖBZ GmbH & Co. KG bestätigt, dass nach Eröffnung der Insolvenz am 24. Januar der Unternehmensfortbetrieb unter seiner Aufsicht eingerichtet wurde. "Demgemäß können Sie davon ausgehen, dass die vertraglichen Leistungen wieder in vollem Umfang erbracht werden." Die Medienlogistik strebe eine Sanierung durch Annahme eines Sanierungsplanes an.
Bei Anmeldungen von Insolvenzforderungen sei zu beachten, dass in Österreich solche Forderungsanmeldungen direkt beim Insolvenzgericht einzubringen sind.