Überbrückungshilfe für Kalender- und Reiseverlage
Kalender- und Reiseverlage können ab sofort Unterstützung aus der Überbrückungshilfe III der Bundesregierung erhalten sowie künftig ihre Verluste durch unverkäuflich gewordene Produkte abschreiben.
Kalender- und Reiseverlage können ab sofort Unterstützung aus der Überbrückungshilfe III der Bundesregierung erhalten sowie künftig ihre Verluste durch unverkäuflich gewordene Produkte abschreiben.
Zu den unverkäuflich gewordenen Produkten zählen etwa jahresgebundene Kalender, veraltete Reiseführer oder Merchandise-Artikel für abgesagte Veranstaltungen. Durch die eingeschränkten Reisemöglichkeiten hatten die Reiseverlage bereits 2020 ein starkes Minus von rund 55 Prozent bei den Umsätzen verzeichnet. Dieser Rückgang setzt sich auch in diesem Jahr weiter fort und beträgt bislang schon 80 Prozent. Bei den Kalenderverlagen führten vor allem die Schließungen der Buchhandlungen im Weihnachtsgeschäft zu großen Umsatzeinbußen. Normalerweise erwirtschaften sie in dieser Jahreszeit bis zu einem Drittel ihres gesamten Jahresumsatzes.
"Ich bin froh, dass es gelungen ist, in die neuen Überbrückungshilfen III für besonders schwer durch die Pandemie betroffene Unternehmen nun auch die Kalender- und Reiseverlage einzubeziehen", teilt Kulturstaatsministerin Monika Grütters mit. "Sie öffnen uns mit ihrem Sortiment ein Fenster zur Welt. Deshalb brauchen wir sie mehr denn je. Es ist gut, dass wir jetzt gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsministerium eine passgenaue Lösung für diese unverschuldet in Not geratene Verlage gefunden haben."
Börsenverein-Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis begrüßte, dass künftig auch die Bedürfnisse der stark von Corona betroffenen Reise- und Kalenderverlage berücksichtigt werden: "Wir freuen uns, dass wir durch die enge Abstimmung mit Kulturstaatsministerin Monika Grütters eine Ausweitung der Überbrückungshilfe III bewirken konnten. Dies ist einer von mehreren nötigen Schritten, um die Folgen der Pandemie auf die deutsche Buchbranche abzufedern."
Die Anpassung der Überbrückungshilfe III erfolgt in Umsetzung des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 22. März 2021. Der Beschluss sieht ergänzende Hilfen für Unternehmen vor, die durch die Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind.