1. Wir empfehlen zur Verbesserung beim E-Lending in öffentlichen Bibliotheken Modelle auf Lizenzbasis und unter Wahrung der Vertragsfreiheit zu erproben, die die berechtigten Interessen der Beteiligten berücksichtigen.
2. Wir erkennen die Bedeutung einer angemessenen und verhältnismäßigen Vergütung der Urheberinnen und Urheber sowie der wirtschaftlichen Leistung der Verlage als wesentliche Grundlage kreativen Schaffens an.
3. Wir erkennen den Auftrag der öffentlichen Bibliotheken als Bildungs- und Kulturinfrastruktur an, die Bürgerinnen und Bürger mit einem breiten Medien- und Informationsangebot zu versorgen – auch in der digitalen Welt.
4. Wir erkennen an, dass E-Books nicht die gleichen Nutzungsmodalitäten haben wie gedruckte Bücher. Wir empfehlen, dies bei der Gewährung des Zugangs zu E-Books über öffentliche Bibliotheken mitzuberücksichtigen, um negative wirtschaftliche Auswirkungen auf den Buchmarkt zu vermeiden.
5. Wir erkennen an, dass die digitale Rechteverwaltung (Digital Rights Management) ein geeignetes Mittel ist, um den Zugang zu digitalen Ressourcen in Bibliotheken sicherzustellen.
6. Wir erkennen an, dass E-Books im Vergleich zu gedruckten Büchern intensiver in der Leihe genutzt werden. Wir empfehlen, die erhöhte Nutzungsintensität bei der Gestaltung von Lizenzbedingungen und der Vergütung von Urheberinnen und Urheber und Verlagen angemessen zu berücksichtigen.
7. Wir sind uns einig, dass ein breiteres digitales Angebot von öffentlichen Bibliotheken perspektivisch eines deutlich verbesserten Finanzierungssystems oder -mechanismus der digitalen Bibliotheksleihe bedarf.
8. Soll die Zeit zwischen Erscheinen eines E-Books und der Zurverfügungstellung an die Bibliotheken verkürzt werden, so empfehlen wir bei Verkürzung des Zeitraums dies im Rahmen verhandlungsbasierter Lizenzmodelle entsprechend finanziell zu berücksichtigen. Wir empfehlen alternative Lizenzmodelle zu entwickeln, auf deren Basis Verlage jeweils in einer freien Verhandlungssituation bereit sein könnten, E-Books früher als bisher (derzeitig gelebte Windowingfristen) an die Bibliotheken abzugeben. Wir empfehlen, dass die jeweiligen Vertragsparteien im Rahmen der E-Lending Lizenzierung individuell Gespräche aufnehmen, um sich über Lizenzmodelle auszutauschen, diese zu entwickeln und zu erproben, die die unterschiedlichen Interessen im Zuge einer Annäherung berücksichtigen.
9. Wir treten gemeinsam für das Ziel größtmöglicher Datentransparenz ein und empfehlen entlang der Lizenzierungskette beim E-Lending mehr Transparenz herzustellen. Wir empfehlen, vorhandene oder bereitgestellte Informationen soweit möglich innerhalb der jeweiligen Vertragsbeziehungen unter Wahrung der Vertragsfreiheit weiterzugeben.
10. Wir empfehlen, dass die BKM die Beteiligten des Runden Tisches in 2 bis 3 Jahren zum Austausch über die entwickelten und erprobten Lizenzmodelle einlädt.