Der Rechtsstreit zu § 6 Absatz 3 Buchpreisbindungsgesetz auf Basis des Urteils des Landgerichts Stuttgarts vom 1. März 2021 (Az. 44 O 37/20 KfH) sei außergerichtlich beigelegt worden, teilen Libri und MairDumont in einer gemeinsamen Mitteilung mit. Das Urteil sei damit rechtskräftig.
Libri werde seine Buchhandels-Kunden an den veränderten Konditionen teilhaben lassen und den Grundrabatt für die Titel der Verlagsgruppe MairDumont zum 1. September erhöhen, heißt es darin weiter. Damit würden "beide Unternehmen dem Geist des vom Börsenverein initiierten 'Runden Tisch zur Buchpreisbindung' entsprechen".
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