Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagt zur Genehmigung in einer Mitteilung: "Flat-Rate-Modelle haben sich beim Musik- und Videostreaming durchgesetzt. Für Presse- und Magazintitel befinden sich die digitalen Vertriebswege weiterhin im Wandel. Wir haben den Zusammenschluss aufgrund der starken Stellung von Readly in Deutschland genau geprüft und im Ergebnis freigegeben. Dafür sprach, dass Cafeyn in diesem Bereich bislang nicht in Deutschland aktiv ist. Außerdem werden die Beteiligten weiterhin im Wettbewerb mit anderen digitalen Vertriebswegen für journalistische Inhalte stehen."
Bonnier ist ein international aktives Medienunternehmen und verfügt u.a. über Buch- und Zeitschriftenverlage. Readly bietet in Deutschland einen sogenannten "all you can read"-Dienst an. Bei diesem erhalten Nutzerinnen und Nutzer gegen Zahlung einer monatlichen Gebühr unbegrenzten digitalen Zugriff auf eine Vielzahl verschiedener Zeitschriften und Zeitungen im Print-Layout (sog. E-paper). Cafeyn stellt einen ähnlichen Dienst in verschiedenen europäischen Ländern, jedoch bislang nicht in Deutschland zur Verfügung.
E-paper sind oft auch im Direktvertrieb durch die jeweiligen Verlage im Abonnement erhältlich. Viele Verlage bieten Leserinnen und Lesern zudem über sogenannte Plus-Abonnements einen digitalen Zugriff auf Inhalte ihrer Zeitschriften und Zeitungen gegen eine monatliche Gebühr. Darüber hinaus werden journalistische Inhalte auch werbefinanziert für Nutzerinnen und Nutzer kostenlos digital bereitgestellt.
Das Bundeskartellamt hat ferner die Aktivitäten großer Digitalkonzerne bei der wettbewerblichen Würdigung des Zusammenschlusses berücksichtigt, heißt es weiter. So existiert etwa mit Apples Dienst "Apple News+" ein mit Readly vergleichbarer "all you can read"-Dienst, allerdings nur außerhalb Deutschlands. Daneben bietet Alphabet mit den Diensten Google News und Google News Showcase seinen Nutzerinnen und Nutzern eine aggregierte Zugriffsmöglichkeit auf digitale journalistische Inhalte.