Speziell das Thema Unterversicherung kann im Schadensfall zu einem bösen Erwachen führen. Stellt der Versicherer nämlich bei einem größeren Schadenereignis per Gutachten fest, dass die vorhandenen Werte deutlich höher sind als die vereinbarte Versicherungssumme, so führt dies in der Regel zu erheblichen Abschlägen bei der Entschädigungsleistung und gefährdet somit unter Umständen die Existenz des Betriebs. Buchhandlungen, die bisher noch nicht über das Spezialkonzept »GePo-Sortiment« versichert sind, empfiehlt Georg Hoffmann daher dringend die Überprüfung des Deckungsumfangs ihrer bestehenden Geschäftsversicherungen. Wichtig sind vor allem folgende Punkte:
- Welche Gefahren sind im Rahmen der Geschäfts- / Sachinhaltsversicherung mitversichert?
- Ist die vereinbarte Versicherungssumme korrekt ermittelt?
- Besteht eine Absicherung für Schäden durch Elementargefahren?
- Besteht eine Absicherung für den Fall der Betriebsunterbrechung?
Speziell die Absicherung der Betriebsunterbrechung (BU) infolge eines versicherten Schadens werde leider sehr oft außer Acht gelassen, so Hoffmanns Erfahrung. Diese kann jedoch mitunter entscheidend sein für den Existenzerhalt. Denn: Bis der Laden wieder voll funktionsfähig ist, neue Ware eingelagert werden und der Geschäftsbetrieb in vollem Umfang fortgeführt werden kann, vergehen oft Wochen, wenn nicht Monate. »Die BU-Versicherung«, so Hoffmann, »übernimmt in dieser Zeit die laufenden Kosten – also Löhne und Gehälter, Miete etc. – finanziert gegebenenfalls die vorübergehende Anmietung einer Ersatzbetriebsstätte und entschädigt für den entgangenen Gewinn.«