Hotlist 2025: Einreichfrist läuft!
Los geht's: Alle unabhängigen Verlage im deutschsprachigen Raum sind eingeladen, sich ab sofort bis einschließlich 12. Mai für die HOTLIST 2025 zu bewerben.

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Los geht's: Alle unabhängigen Verlage im deutschsprachigen Raum sind eingeladen, sich ab sofort bis einschließlich 12. Mai für die HOTLIST 2025 zu bewerben.
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Zum 17. Mal werden bis September aus allen Einreichungen gemeinsam von Jury und Publikum zehn Titel ausgewählt, die beispielhaft die Qualität dokumentieren, die unabhängige Verlage zur Buchkultur beitragen, teilt der Verein der Hotlist in seiner Ausschreibung mit.
Jeder unabhängige Verlag kann sich mit jeweils nur einem auf Deutsch erschienenen Buch (auch einer Übersetzung) um einen Platz auf der Hotlist bewerben
Die Titel müssen zwischen dem 1. August 2024 und spätestens bis zum 31. August 2025 auf Deutsch erschienen sein bzw. erscheinen und über den Buchhandel beziehbar sein. Erlaubt sind Lyrik, Prosa, Essays, erzählendes Sachbuch, zeitgenössische oder alte Texte, deutschsprachige oder übersetzte Titel, das besondere Buch und Bildbände. Imprints werden als Einzelverlage anerkannt.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen und Kriterien stehen unter https://www.hotlist-online.com/ zum Download bereit.
Alle weiteren Informationen über www.hotlist-online.com
Im Oktober gibt es bei der Preisverleihung zwei Preise:
Der Preis der Hotlist: Über die Vergabe des Preises der Hotlist entscheidet die Jury; er soll vorbehaltlich ausreichenden Spendenaufkommens mit 5.000 Euro dotiert sein und eine beispielhafte unabhängige verlegerische Leistung honorieren. Preisträger ist der jeweilige Verlag, der frei über die Preissumme verfügen kann.
Der Dörlemann ZuSatz: Anlässlich der 10. Hotlist stiftete die Firma Dörlemann Satz 2018 den Dörlemann ZuSatz. Ein von der Jury bestimmter Verlag der Hotlist erhält einen Gutschein über einen Satzauftrag (einschließlich E-Book-Erstellung nach Imprimatur) bis zu einem Wert von 1.500 Euro. Für die Teilnahme an der Vergabe des Dörlemann ZuSatzes wird eine gesonderte Bestätigung benötigt.