Übersetzerhonorare

Nur 1 Cent mehr pro Normseite

13. Oktober 2021
Redaktion Börsenblatt

Die Normseitenhonorare für Literaturübersetzungen sind in den vergangenen beiden Jahren erneut nicht gestiegen, was zu spürbarem Einkommensverlust führt: Nach einer Umfrage des VdÜ liegt mit 18,73 Euro das Durchschnittshonorar inflationsbereinigt rund 3,50 Euro niedriger als vor 20 Jahren.

Der Verband deutschsprachiger Übersetzer/innen literarischer und wissenschaftlicher Werke (VdÜ) fragt bei seinen Mitgliedern in regelmäßigen Abständen anonymisiert Vertragsbedingungen ab. Die "Honorarumfrage Buch" gibt so einen Überblick über Normseitenhonorare sowie Absatz- und Lizenzbeteiligungen. Der neuesten Umfrage zufolge sind die Normseitenhonorare in den letzten beiden Jahren im Schnitt um gerade einmal 1 Cent auf 18,73 Euro gestiegen." Angesicht der hohen Inflationsrate sei das "besonders bitter. Seit 2001 hat das durchschnittliche Seitenhonorar fast 16 Prozent seiner Kaufkraft eingebüßt", konstatiert Marieke Heimburger, die erste Vorsitzende des VdÜ. Inflationsbereinigt liege das Durchschnittshonorar somit rund 3,50 Euro niedriger als vor 20 Jahren.

Der Gesetzgeber habe versäumt, die schwache Verhandlungsposition der Übersetzerinnen und Übersetzer gegenüber den Verlagen zu stärken. "Ein Verbandsklagerecht, branchenweite Vergütungsregeln und eine staatliche Übersetzungsförderung, die auch den Übersetzenden zugutekommt, könnten die prekäre Lage der Zunft verbessern und stehen daher weiterhin auf der Agenda des VdÜ", so Heimburger.

41 Prozent der Verträge unterschreiten Mindestvorgaben des BGH

Die Mindestvorgaben der Gemeinsamen Vergütungsregeln, die der VdÜ 2014 mit mehreren Verlagen abgeschlossen hat, erfüllen der Umfrage zufolge knapp 10 Prozent der Verträge, das sind rund 2 Prozent mehr als 2019.

Nach § 32 Urheberrechtsgesetz haben Übersetzerinnen und Übersetzer Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Der Bundesgerichtshof konkretisierte diesen Anspruch in mehreren Urteilen, in denen er Mindestsätze und Mindestschwellen für eine Beteiligung an Verkaufs- und Nebenrechtserlösen festlegte. Nach wie vor jedoch werden diese Regelungen laut Übersetzerverband "von vielen Verlagen systematisch unterlaufen. Von gemeldeten 1126 Verträgen unterschreiten 455 (41 Prozent) die Mindestvorgaben des BGH für die Absatzbeteiligung (Hardcover-Erstausgabe), in der Taschenbuch-Zweitverwertung sind es 40 Prozent." Aufgrund der niedrigen Seitenhonorare und Beteiligungen könnten Übersetzerinnen und Übersetzer mit einem durchschnittlichen Jahresgewinn von 19.311 Euro (Zahl: Künstlersozialkasse) nur knapp die Hälfte des bundesdeutschen Durchschnittseinkommens erwirtschaften. Damit seien sie auch im Alter akut armutsgefährdet. "Dass die Übersetzerzunft viel für ihre Sichtbarkeit tut, wirkt sich unbestritten positiv auf die Übersetzernennung aus", so der VdÜ. Die prekäre Lage der Betroffenen erfordere aber weitere Maßnahmen, etwa im Bereich der staatlichen Übersetzerförderung. Auch branchenweite Vergütungsregeln und ein Verbandsklagerecht könnten dem Trend sinkender Einkommen entgegenwirken.

Zur vollständigen Honorarumfrage Buch 2019/20