Gleichzeitig wurde die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung bis zum 7. November verlängert. Das teilte die Hessische Landesregierung auf ihrer Presseseite mit. „Wir gehen davon aus, dass diese Option eher nur tageweise genutzt wird und Geschäfte des alltäglichen Bedarfs davon keinen Gebrauch machen werden. Das heißt dann aber auch, dass ohne 2G weiter die Abstands- und die Maskenpflicht gelten“, so Ministerpräsident Volker Bouffier.
Der Buchhandel will von der neuen Option offenbar keinen Gebrauch machen: "In unserem Geschäft bleibt es beim Tragen von Masken, dem eingeschränkten Zugang und der Bitte um die Einhaltung von Abständen", informiert Sandra Corell, Rathaus-Buchhandlung, Bruchköbel, ihre Kunden über WhatsApp. Vom Team seien alle geimpft, man respektiere jedoch andere Entscheidungen und werde niemandem den Zutritt untersagen. Ihre Kundeninformation erhielt viel Zuspruch: "Auch ich werde diese Kann-Regelung nicht umsetzen, auch wenn ich die Impfungen für immens wichtig halte. Sandra Corell hat es exakt so dargestellt, wie ich es empfinde", schreibt etwa Lucia Bornhofen, Buchhandlung Bornhofen, Gernsheim.