Ein Thema, das die Branche in den vergangenen Jahren sehr beschäftigt hat, sind die Konditionen und die Diskussion um Paragraf 6 des Buchpreisbindungsgesetzes. Wallenfels und Russ hatten sich schon vor Jahren für eine Gesetzesänderung eingesetzt, die die Generalklausel der Vorschrift in dem Sinne präzisiert, dass Rabatte, Boni und Werbekostenzuschüsse von insgesamt mehr als der Hälfte des Ladenpreises weder verlangt noch gewährt werden dürften. Da es weder in der gegenwärtigen politischen Konstellation eine Chance auf Realisierung eines solchen Vorschlags noch ausreichenden Rückhalt in allen Teilen der Branche gibt, habe sich der Börsenverein dafür entschieden, das Problem im Branchenkonsens zu lösen.
Zwei Umfragen förderten zutage,
dass viele Verlage ihre Konditionen auch zugunsten des Buchhandels angepasst haben,
dass der Zwischenbuchhandel Konditionenverbesserungen weitergegeben hat, und
dass die Probleme im Bereich der Konditionenspreizung in der Branche inzwischen als nicht mehr so dringlich eingeschätzt werden.
Eine weitere Beobachtung des Themas hält der Börsenverein aber für unabdingbar. Die zur Schlichtung eingerichtete Ombudsstelle sei nach wie vor wichtig und notwendig; über deren Arbeit sollte verstärkt informiert werden.