„Der Digital Markets Act wird zu einer deutlichen Verbesserung des Marktzugangs führen. Die Verbote der Bevorzugung eigener Angebote sowie von Meistbegünstigungsklauseln weisen die großen Techunternehmen in ihre Schranken und ermöglichen so fairere Bedingungen für kleinere Marktteilnehmer – auch für Verlage und Buchhandlungen“, so Peter Kraus vom Cleff, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.
Außerdem seien Pflichten zum Datenaustausch wichtig für die Branche, denn Unternehmen erhalten daraus wichtige Informationen über das Geschäft der Digitalkonzerne mit ihren Produkten.
„Beim Thema Interoperabilität von Lesegeräten und E-Books erhoffen wir uns in Zukunft noch eine ehrgeizigere Regulierung, die eine vollständige Wahlfreiheit für Leser*innen ermöglicht“, so Kraus vom Cleff weiter.
„Den Digital Services Act können wir allerdings nur als einen ersten Schritt auf einem längeren Weg werten. Es gibt immer noch keine befriedigende Lösung für die dauerhafte Entfernung illegaler Inhalte, was eine große Herausforderung für Rechteinhaber*innen darstellt. Insgesamt kann man also sagen: Stück für Stück nähern wir uns einer fairen Gestaltung der digitalen Zukunft Europas.“
Die Verordnungen gehören zu einem großen Digitalpaket, das von der EU-Kommission im Dezember 2020 vorgelegt wurde. Nach der Verabschiedung durch das EU-Parlament muss noch der Rat der EU zustimmen.