Digital Market Act und Digital Services Act verabschiedet

Europaparlament setzt Online-Plattformen Grenzen

5. Juli 2022
Redaktion Börsenblatt

Das Europäische Parlament hat heute die beiden Verordnungen Digital Market Act (DMA) und Digital Services Act (DSA) verabschiedet. Der europäische Verlegerverband FEP und der internationale Buchhändlerverband EIBF begrüßen die Entscheidungen. Nachbesserungsbedarf sehen die Verleger allerdings beim Digital Services Act.

Die DMA-Verordnung erlegt den größten Online-Gatekeepern klare Verpflichtungen auf, verbietet eine Reihe wettbewerbswidriger Praktiken und hindert sie daran, den Markt und ihre Konkurrenten, einschließlich Buchhändler und Verleger, auf unlautere Weise zu schädigen, so FEP und EIBF in einer gemeinsamen Mitteilung.

Die Buchbranche ist seit Jahrzehnten von der zunehmenden Marktdominanz dieser Gatekeeper betroffen, die Verlegern und Buchhändlern keine andere Wahl lassen, als sich auf ihre Plattformen zu verlassen, um den Markt zu erschließen, ihre Bücher verfügbar zu machen und die Verbraucher zu erreichen. Dies wiederum hat es den Gatekeepern ermöglicht, über viele Jahre hinweg bis heute ihre eigenen Regeln und missbräuchlichen Bedingungen festzulegen, während sie auf ihren eigenen Plattformen als direkte Konkurrenten auftreten. Diese unlauteren Praktiken haben unmittelbare Auswirkungen sowohl auf den fairen Wettbewerb als auch auf die kulturelle Vielfalt und werden mit der Verabschiedung des DMA endlich beendet.

FEP und EIBF begrüßen insbesondere die Verpflichtungen zur gemeinsamen Nutzung von Daten, das Verbot der Selbstreferenzierung und das Verbot von Meistbegünstigungsklauseln, die sowohl Verlegern als auch Buchhändlern zugute kommen werden, insbesondere dort, wo Gatekeeper Vermittlungs- und Einzelhandelsaktivitäten in einer Weise kombinieren, die für den Durchschnittsverbraucher nicht zu unterscheiden ist. Wir begrüßen auch den positiven ersten Schritt, den die DMA in Bezug auf die Interoperabilität gemacht hat, hoffen jedoch, dass sie in Zukunft noch ehrgeiziger wird. Die eingeführten Maßnahmen sollten daher verstärkt werden, um sicherzustellen, dass die Verbraucher bei der Nutzung von E-Readern und dem Lesen von E-Books nicht in künstliche Silos gesperrt werden.

Peter Kraus vom Cleff, Präsident der FEP und Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, erklärte: "Heute beweist Europa erneut seine Führungsrolle und zeigt, dass Missbräuche durch Online-Dienste nicht länger geduldet werden. Daten sind das Lebenselixier des Online-Wettbewerbs, und es wird den Gatekeepern nicht länger erlaubt sein, den Verlegern die aus unseren Werken gewonnenen Daten vorzuenthalten oder sie zu ihrem Vorteil zu missbrauchen."

Jean-Luc Treutenaere, Co-Präsident des EIFB, fügte hinzu: "Wir fordern seit vielen Jahren eine europäische Rechtsvorschrift wie die DMA, nachdem große Online-Plattformen jahrzehntelang als digitale Gatekeeper unfaire Praktiken angewandt haben. Wir begrüßen daher die Verabschiedung dieser längst überfälligen Regeln und Verpflichtungen, die für den gesamten Buchsektor von großem Nutzen sein werden und für einen faireren Wettbewerb in der digitalen Welt sorgen.

DSA verhindert nicht Verbreitung illegaler Inhalte

Der FEP begrüßt zugleich die Verabschiedung des Digital Services Act (DSA). Kritisiert wird allerdings, dass die DSA die Verbreitung illegaler Inhalte im Netz nicht unterbindet. Die endgültige Einigung, die zwischen den Mitgesetzgebern erzielt wurde, korrigiert immerhin einige frühere Vorschläge, die den Kampf gegen illegale Inhalte noch schwieriger gemacht hätten, als er bereits unter der E-Commerce-Richtlinie von 2000 war. Die DSA bietet einen harmonisierten Rechtsrahmen, der es den europäischen Verlegern ermöglicht, ihre Inhalte weiterhin online zu schützen. Außerdem werden den größten Online-Diensten zusätzliche Verpflichtungen auferlegt, um die von ihnen ausgehenden systemischen Risiken, auch im Hinblick auf illegale Inhalte, zu bekämpfen.

Peter Kraus vom Cleff, Präsident der FEP, erklärte: "Europa zeigt einmal mehr seine Bereitschaft, die Online-Welt zu regulieren, aber die DSA löst nicht das wesentliche Problem, nämlich die Verbreitung illegaler Inhalte im Internet. Ich bedauere, dass er keine stärkeren Instrumente zur Bekämpfung illegaler Inhalte enthält, wie z.B. einen fairen Mechanismus zur Meldung und Sperrung von Inhalten. Der DSA kann nur ein erster Schritt sein, den die Europäische Union in Zukunft weiterverfolgen muss, um tatsächlich sicherzustellen, dass illegale Inhalte im Internet nicht wieder auftauchen, nachdem sie entfernt wurden."