Das Europäische Parlament hat heute mit 371 Stimmen gegen 240 Stimmen und 30 Enthaltungen die Verschiebung der europäischen Entwaldungsverordnung (EUDR) gebilligt.
Damit müssten große Marktteilnehmer und Händler die Verpflichtungen aus der EUDR nun ab dem 30. Dezember 2025, Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2026 einhalten.
Da weitere Änderungen am Gesetzestext durch das Parlament vorgenommen wurden, sind allerdings zunächst weitere Trilog-Verhandlungen nötig. Ein Trilog-Ergebnis muss vor Ende des Jahres vorliegen, andernfalls gilt die Anwendung der EUDR ab dem 1. Januar 2025.
Der Börsenverein und andere Angehörige aus der Buchbranche hatten zuletzt immer wieder auf die Herausforderungen bei der Umsetzbarkeit der EUDR hingewiesen.
Peter Kraus vom Cleff, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, dazu: "Dass nun auch neben dem Rat das Europäische Parlament für die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Verschiebung des Anwendungsstarts der Entwaldungsverordnung zugestimmt hat, begrüßen wir sehr. Im Hinblick auf die durch zusätzliche Änderungsanträge im Europäischen Parlament notwendig gewordenen Trilog-Verhandlungen gilt es nun unbedingt, zügig und konstruktiv voranzukommen. Unsere Branche braucht dringend die Sicherheit darüber, ein weiteres Jahr für die Umsetzung der Verordnung nutzen zu können. Wir appellieren an die Verhandlungsführer:innen, schnell zu einem Ergebnis zu kommen!“
Die zusätzlich vom EU-Parlament vorgenommene Änderung der Verordnung betrifft die Einführung einer weiteren Risikoeinstufung der Länder: Zusätzlich zu den bestehenden Kategorien "geringes", "normales" und "hohes" Risiko, soll es auch die Kategorie "kein Risiko" geben. "Für Länder, die als 'kein Risiko' eingestuft werden, d. h. für Länder mit stabiler oder zunehmender Entwicklung der Waldfläche, gelten deutlich weniger strenge Anforderungen, da das Risiko der Entwaldung vernachlässigbar ist oder gar nicht besteht", teilt das Europäische Parlament mit.