Unternehmen müssen künftig bestimmte Sorgfaltspflichten erfüllen, bevor sie Produkte auf dem EU-Markt platzieren oder von hier aus exportieren – und sie müssen eine entsprechende Sorgfaltserklärung gegenüber den Aufsichtsbehörden abgeben. Diese Sorgfaltspflicht umfasst das Sammeln von Informationen und Dokumenten, die zeigen, dass die Produkte »entwaldungsfrei« sind. Sie umfasst darüber hinaus aber auch eine Risikobewertung und Risikominimierungsstrategien. Das bedeutet: Unternehmen müssen die Informationen, die sie gesammelt haben, verifizieren und analysieren – und auf dieser Basis eine Risikobewertung vornehmen, die zeigt, ob es ein Risiko gibt, dass ihre Produkte die Vorgaben der Verordnung eben doch nicht erfüllen. Die Risikoprüfung muss nachweisen, dass kein oder nur ein vernachlässigbar kleines Risiko besteht, dass das Produkt aus Entwaldung stammt – sonst dürfen Unternehmen das entsprechende Produkt nicht auf den EU-Markt bringen oder aus der EU ausführen.