Am 13. April und 17. Mai haben Vertreter*innen aller Sparten auf Einladung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels beim "Runden Tisch zur Buchpreisbindung" die Problematik rund um den § 6 Abs. 3 Buchpreisbindungsgesetz diskutiert. Dabei hätten die Beteiligten zugesagt, an einer Lösung der bestehenden Situation mitzuwirken. Der Börsenverein setze nun die am Runden Tisch beschlossenen Maßnahmen zur Erfolgskontrolle auf, heißt es in einer Mitteilung des Verbands.
Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, sagt: "Bei den Beratungen am Runden Tisch sind die Branchenvertreter*innen übereingekommen, dass sich an der bestehenden Situation etwas ändern und die Branche in der Frage der Konditionen aufeinander zugehen muss. Dieser Konsens ist ein wichtiger Schritt. Damit er nachhaltig wird, begleitet der Börsenverein den Prozess: Mithilfe einer unabhängigen Ombudsstelle und mehreren Umfragen unter unseren Mitgliedern wollen wir für eine umfangreiche Marktübersicht sorgen und den Erfolg der Bestrebungen überprüfen. Nach ein bis eineinhalb Jahren werden wir ein Resümee ziehen und bei Bedarf weitere Maßnahmen einleiten. Die gesamte Branche kann jetzt durch ihre Mitwirkung einen Beitrag dazu leisten, die Situation zu verbessern. Deshalb rufe ich alle Verlage, Buchhandlungen und Zwischenbuchhändler auf, die Ombudsstelle zu nutzen und an den Umfragen teilzunehmen."
Sehr geehrter Herr Russ, sehr geehrter Herr Wallenfels,
vorab meiner Fragen möchte ich gerne voranstellen, dass ich die Einrichtung dieser Ombudsstelle für eine Nebelkerze unseres hasenfüßigen Börsenvereins und auch seitens dessen für einen extrem schlechten Kompromiss des in unserer Branche immer noch so geheimnisumwehten und so vernebelten Gremiums des Runden Tischs halte. Ihrer beiden Integrität steht hingegen für mich bislang außer Frage, weshalb ich nun frage, aber vorher ein wenig aushole:
Am 26. November des letzten Jahres lehnte der Verleger Peter Haag vom Schweizer Verlag Kein & Aber sich in einer Fernsehsendung des SRF recht weit aus dem Fenster und berichtete erstmals öffentlich von dem, was wir in unserer Branche alle ahnen, alle wissen und worüber unter der Hand auch fleißig gesprochen wird. Es geht um Rabattforderungen seitens Filialketten an Verlage jenseits von Gut und Böse und es geht darum, aufgrund des nicht Nachgebens beim entsprechenden Filialisten ausgelistet zu werden. Zum Video geht es hier: https://www.srf.ch/play/tv/10-vor-10/video/10vor10-vom-26-11-2020?urn=urn:srf:video:636b8919-bdb3-49d6-bb60-50f94c2adf2b Was folgte war ein extrem lautes Schweigen in der Branche insgesamt: und dies inklusive des schweigenden Börsenvereins des deutschen Buchhandels, der spätestens an dieser Stelle doch eigentlich irgendwie hätte tätig werden müssen. Denn diese Rabattforderung tangiert indirekt auch gerade in Richtung der den Barsortimenten gewährten Rabatte das bisherige Gefüge der Rabattregelungen im Sinne der Buchpreisbindung aufs Heftigste.
Frage 1: Wie steht der Börsenverein des deutschen Buchhandels zu dem nach wie vor im Raum stehenden und bislang unbeantworteten Statement Peter Haags?
Frage 2: Mag der Börsenverein des deutschen Buchhandels sich in dieser sehr augenfälligen Sache mal gefälligst überhaupt und irgendwie äußern – und dieses Statement öffentlich machen?
Anmerkung: Mir geht es nicht darum, anderen Buchhandelsgrößen höhere Rabatte prinzipiell abzusprechen. Aber mir geht es darum, bestimmte Schmerzgrenzen und Diskrepanzen, zum Beispiel die inzwischen üblichen 50%plus (ohne WKZ o. ä,), die Abstände zu uns als unabhängiger Buchhandlung und die Abstände zu den Funktionsrabatten der Barsortimente im Sinne der Buchpreisbindung in einem adäquaten Gleichgewicht zu behalten.
Es freut sich auf Antwort und grüßt freundlich aus Köln
Jens Bartsch – Buchhandlung Goltsteinstraße in Köln