Die Kultusministerkonferenz (KMK) als eine der beiden zuständigen staatlichen Stellen in Deutschland hatte laut Mitteilung des Sekretariats der KMK der Neufassung des Amtlichen Wörterverzeichnisses und der Anpassung des Amtlichen Regelwerks für die deutsche Rechtschreibung bereits Ende April zugestimmt. Eine verbindliche Umsetzung in den Schulen soll spätestens zum Schuljahr 2027/28 erfolgen.
Mit Abschluss seiner 3. Ratsperiode hat der Rat für deutsche Rechtschreibung, nach Anhörung einschlägiger Einrichtungen und Verbände, ein vollständig neu erarbeitetes Amtliches Wörterverzeichnis mit daraus folgenden notwendigen Anpassungen des Amtlichen Regelwerks beschlossen.
Das neue Amtliche Wörterverzeichnis wurde seit 2017 auf der Basis empirischer Schreibbeobachtung des Orthografischen Kernkorpus am Leibniz-Institut für Deutsche Sprache mit inzwischen mehr als 14 Mrd. Wortbelegen aus dem gesamten deutschen Sprachraum erarbeitet. Das Wörterverzeichnis konzentriert sich auf prototypische orthografische Zweifelsfälle und ist insofern komplementär zum Regelteil.